Yrsaa
Guten Tag Frau Bader, ist es richtig, dass der Bemessungszeitraum "verfälscht" und dadurch verschoben wird bzw. auf Antrag werden kann, wenn im eigentlichen Bemessungszeitraum schon ein Teil des Mutterschutzes liegt? Also, dass das Jahr davor genommen wird? Ich habe Mischeinkünfte als Angestellte und bin nebenberuflich selbstständig, so dass ich laut Elterngeldstelle als Selbstständige behandelt werde. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, wenn Sie selbstständig sind, egal ob haupt- oder nebenberuflich, Ziel das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn Sie in diesem Jahr Gewinneinbußen wegen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld hatten, wird das Vorjahr genommen. Liebe Grüße NB
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