Lara1979
Guten Tag Frau Bader, ich werde ab Februar 2013 meine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit antreten. Dazu habe ich bereits im September 2012 den entsprechenden Arbeitsvertrag unterschrieben, da ich für die Beantragung eines Kitaplatzes nachweisen musste, dass ich einer Beschäftigung nachgehen werde. Dieser Arbeitsvertrag sieht eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vor. Im November haben wir endlich eine Kita gefunden. Auf Grund des weiten Fahrtweges den wir nun zu der Kita haben, möchte ich meine Arbeitszeit ab März 2013 auf 25 Stunden pro Woche reduzieren. Diese Möglichkeit hatte ich auch immer mündlich so angekündigt. Hierzu meine Fragen: 1) Bis wann muss ich die Änderung der Teilzeit zum 01.03.13 beantragen? 2) Muss ich die 30 Stunden für einen bestimmten Mindestzeitraum (z.B. 2 oder 3 Monate) gearbeitet haben, bevor ich eine Änderung beantrage? 3) Kann mein Arbeitgeber (großer Konzern mit mehr als 15 Mitarbeitern) die Verringerung der Arbeitszeit ablehnen? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, 1. Möglichst schnell, damit er sich drau einstellen kann 2. Im gesetz steht nur zweimal während der EZ 3. Nur aus betrieblichen Gründen Liebe Grüsse, NB
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