MiriT
Hallo Frau Bader, ein Arbeitnehmer arbeitet Teilzeit in Elternzeit, laut Vertrag ist pro Woche eine feste Anzahl Stunden von Montag bis Freitag zu arbeiten, die Arbeitszeit kann sich der Arbeitnehmer frei einteilen. Nun wechselt die Personalführung und möchte einen neuen Vertrag aufsetzen, weil es nicht rechtskonform ist, dass der Arbeitnehmer die Zeit selbst einteilen kann. Es soll nun eine feste Anzahl Stunden pro Tag festgelegt werden, weil das gesetzlich erforderlich sei. Zusätzlich heißt es die Zeit sei trotzdem weiterhin frei einteilbar, nur im Vertrag könne das nicht geregelt werden. Das erscheint mir erst einmal schräg und unvorteilhaft für den Arbeitnehmer. Ist es tatsächlich so, dass z.B. bei 25 Stunden an 5 Tagen in der Woche noch einmal extra festgelegt werden MUSS, dass z.B. jeden Tag 5 Stunden lang gearbeitet werden muss? Oder ist es auch zulässig, dass keine feste Anzahl Stunden vereinbart wird, sondern nur eine Wochenarbeitszeit und die Arbeitstage? Und können Sie mir sagen, wo ich die gesetzlichen Grundlagen dafür finde? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, ich wüsste nicht, wo das geregelt sein sollte, dass die Arbeitszeit nicht frei einteilbar ist. Seien Sie vorsichtig, was Sie unterzeichnen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
BEEG P15 (4)Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. Da steht nichts von Tagesarbeitszeit. Ich denke nicht, dass die Änderung wirklich notwendig ist. Jedenfalls nicht für die Elternzeit. Und in meinem normalen Arbeitsvertrag wurde noch nie eine tägliche Arbeitszeit eingetragen. LG Lilly
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