Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung von Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung von Elternzeit

Gopsta

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Hallo, ich habe am 15.10.2013 ein Kind gekriegt. Danach war ich zwei Jahre in der Elternzeit ( wir haben es mündlich mit meine Chefin ausgemacht) . Ab Januar 2016 soll ich wieder arbeiten gehen aber meine famileire Sitaution hat sich geändert und ich bin alleinerziehent und kann mich aufs Vater von Kind nicht verlassen. Meine Chefin besteht darauf dass ich ein Nachmittag arbeite( bis 19 Uhr).Ich habe für diese Nachmittag keine Betreuung für mein Sohn, wir haben hier keine Familie und ich will nicht mein Kind mit 2 bei irgendjemand abgeben. Ich hätte gerne jetzt die Elternzeit auf 3 jUahre verlängert nur ist leider der Frist von 7 Wochen rum. Wie kann ich es jetzt lösen. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ein mündlicher Antrag ist unwirksam 2. Die 2 Jahre waren schon im Okt rum 3. Anspruch auf bestimmte Zeiten haben Sie nicht 4. versuchen Sie, die EZ zu verlängern (einvernehmlich) Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bei zwei Jahren hättest Du am 15.10. schon wieder arbeiten müssen. Lass Dir das mit den Zeiten schriftlich geben und die Kinderbetreuung bescheinigen. Hast Du welche ? Wenn Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst, Betreuung nachweisen kannst, dann steht Dir ALG1 zu. Du kannst in vorheriger Absprache mit dem Arbeitsamt um einen Aufhebungsvertrag bitten. Zuhause bleiben wenn Betreuung da ist geht hier nicht. Ab eins gibt es einen Anspruch auf Betreuung. Wenn der Vater gut verdient , dann muss er Dir Betreuungsunterhalt zahlen.


Gopsta

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Also ich habe Betreuung für mein Kind im Kindergarten aber nur max. bis 16 Uhr. Ich werde gerne arbeiten aber habe keine Betreuung für Kind für Nachmittag. Mit der Elternzeit habe ich dass auch so gerechnet, also ich bin schon in der dritte Elternzeitjahr oder ? Und ich muss den nicht mehr beantragen. Ich kriege seit 1.10.2015 Arbeitslosengeld II.


Sternenschnuppe

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Sorry, aber irgendwie stimmt da was nicht. Die steht mit Betreuung ALG1 zu wenn Dein AG nix für Dich hat. Nicht ALG2. Die Zeit bis Ende Dezember ist von Deinem AG genehmigt, und er kann sagen welche Zeiten Du dann arbeiten musst. Passt das nicht, so musst Du das Arbeitsverhältnis beenden. Bei Betreuung bis 16 Uhr kann man doch super arbeiten Hast Du denn schon nach Alternativen geschaut, Dich beworben ?


Gopsta

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Klar dass ich bis 16 Uhr arbeiten kann und das werde ich gerne machen aber sAG werlangt dass ich bis 19 Uhr arbeite und das geht leider nicht. Mir geht es nur drüm ob ich Elternzeit verlängern kann. Wie gesagt wir haben nix schriftlich nur alles so abgesprochen.


Sternenschnuppe

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Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Die muss er aber nicht geben. Kläre das so schnell wie möglich, sonst kann das sehr teuer werden.


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