Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung Mutterschutz

Frage: Verlängerung Mutterschutz

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, im Januar 2005 würde meine 18-monatige Elternzeit auslaufen. Kann man die Elternzeit jetzt noch verlängern? Wann muß ich mich festlegen, ob ich zum Arbeitsplatz zurückkehre? Die tarifliche Kündigungszeit beträgt 3 Monate. Mein Arbeitgeber verlangt jetzt eine schriftliche Information darüber, da ja auch für meine Vertretung geplant werden muß. Danke für die Info!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, eine Verlängerung geht nur mit Zustimmung des Ag. Ansonsten am ersten Arbeitstag neuen EU beantragen. Die KüFrist von 3 Mo. ist zu beachten, wenn Sie nicht zurück wolleh. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Meine Kind wurde Anfang Januar 2014 geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit beantragt, seit Januar 2015 habe ich TZ gearbeitet. Eigentlich wollte ich ab Januar 2016 wieder Vollzeit arbeiten. Jetzt bin ich wieder schwanger . Mein Mutterschutz beginnt Mitte Februar 2016. Für 1,5 Monate und hochschwanger möchte ich nicht in die Vollzeitar ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe mein Kind 4 Wochen zu früh bekommen und damit ein Anrecht auf 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Die Bestätigung des Krankenhauses habe ich der Krankenkasse vorgelegt. Diese hat akzeptiert und eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erstellt, dass sie den Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Geburt ausweiten. Mein ...

Guten Tag, ich habe eine nicht ganz alltägliche Frage an Sie. Ich bin Landesbeamte in Berlin und beauftragte Amtsanwältin. In den allg. Beamtenrechtlichen Regelungen steht geschrieben, dass Mutterschutz als Dienstzeit gilt und daher auf Beförderungen anzurechnen ist, also keine negativen Auswirkungen hat. Außerdem kann die Beförderung nach Ablauf ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits ein Kind und habe zwei Jahre Elternzeit beantragt von 06.12.2016 bis 05.12.2019. Während der Elternzeit habe ich Teilzeit gearbeitet. Ich möchte natürlich gerne das Mutterschaftsgeld in voller Höhe (sprich Vollzeitgehalt vor Elternzeit des ersten Kindes haben). Ist das so korrekt beantragt: ------- ...

Sehr geehrte Frau Bader, noch bis Januar 2021 habe ich Elternzeit für mein erstes Kind (geboren im Januar 2019) und arbeite währenddessen in Teilzeit. Nun bin ich wieder schwanger, das zweite Baby soll im Mai 2021 zur Welt kommen. Bis zum Mutterschutz möchte ich weiter in Teilzeit arbeiten. Ist es richtig, dass ich nun am besten meine Elternze ...

Guten Abend, Frau Bader, im Januar 2019 wurde unser erstes Kind geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Seit März 2020 arbeite ich in Teilzeit während der Elternzeit. Im April 2021 soll unser zweites Kind auf die Welt kommen. Ich habe, als ich von der neuen Schwangerschaft wusste, meine Elternzeit bis Anfang März 2021 - einen Ta ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...