Krinini
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits ein Kind und habe zwei Jahre Elternzeit beantragt von 06.12.2016 bis 05.12.2019. Während der Elternzeit habe ich Teilzeit gearbeitet. Ich möchte natürlich gerne das Mutterschaftsgeld in voller Höhe (sprich Vollzeitgehalt vor Elternzeit des ersten Kindes haben). Ist das so korrekt beantragt: ------- Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits telefonisch besprochen beantrage ich hiermit die Verlängerung meiner Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines ersten Kindes xxxx, geboren am 06.12.2016 und bitte Sie gleichzeitig dem Antrag zuzustimmen. Grund dafür ist meine erneute Schwangerschaft mit errechnetem Geburtstermin 05.04.2019 und Mutterschutzbeginn 22.02.2019. Meine bereits genommene Elternzeit endet am 05.12.2018. Diese möchte ich bis zum 21.02.2019 verlängern und anschließend die Mutterschutzfrist für mein zweites Kind in Anspruch nehmen. Zur Betreuung und Erziehung meines zweiten Kindes beantrage ich wieder 2 Jahre Elternzeit. Wie bereits angekündigt möchte ich während der Elternzeit meine Tätigkeit als xxxx in Teilzeit ausüben. Voraussichtlich wird mir dies ab xxxx für x Arbeitstage pro Woche möglich sein. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Freundliche Grüße ------ Muss ich die Elternzeit für mein zweites Kind ab Geburtstermin beantragen oder ab Mutterschutzende? Oder ist dies unerheblich für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Prüfungen von Formulierungen kann ich hier nicht vornehmen Liebe Grüße NB
Wuhli885
Ich habe zwar keine Antwort aber stecke in einer ähnlichen Situation. Ich weiß nicht ob es Sinn macht teilzeit zu arbeiten und dann nur das Mutterschaftsgeld auf die teilzeitbeschäftigung zu bekommen. Ich bin gespannt ob du eine Antwort bekommst!
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