Lois88
Sehr geehrte Frau Bader, noch bis Januar 2021 habe ich Elternzeit für mein erstes Kind (geboren im Januar 2019) und arbeite währenddessen in Teilzeit. Nun bin ich wieder schwanger, das zweite Baby soll im Mai 2021 zur Welt kommen. Bis zum Mutterschutz möchte ich weiter in Teilzeit arbeiten. Ist es richtig, dass ich nun am besten meine Elternzeit für Kind 1 über den Januar hinaus verlängere, aber in dem entsprechenden Schreiben an den Arbeitgeber gleich schon mit angebe, dass diese bis zum Tag vor dem Mutterschutz für Kind 2 gehen soll?
Hallo, ja, es macht Sinn die EZ (und die TZ) zu verlängern bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Dann bekommen Sie automatisch wieder MG aus dem VZ-Lohn. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja, wenn du verlängert, bekommst du im Mutterschutz das Gehalt nach Vertrag von vor Kind 1. dann lebt dieser nämlich wieder auf. Ansonsten müsstest du ab Jan den Vertrag auf TZ ändern und danach gebe es dann das Mutterschaftsgeld
mellomania
klar, sehr guter plan. ABER du musst auch die teilzeit in ez verlängern. nicht nur die ez. sonst bist du im jan raus. also beides verlängern.
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