Illi08
Guten Abend, Frau Bader, im Januar 2019 wurde unser erstes Kind geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Seit März 2020 arbeite ich in Teilzeit während der Elternzeit. Im April 2021 soll unser zweites Kind auf die Welt kommen. Ich habe, als ich von der neuen Schwangerschaft wusste, meine Elternzeit bis Anfang März 2021 - einen Tag vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist - verlängert. Außerdem habe ich mit dem AG vereinbart, dass ich bis zu diesem Termin weiter in Teilzeit arbeite (20h/Woche). Ist es korrekt, dass ich dann den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemessen am Vollzeitgehalt vor der Geburt von Kind eins bekomme? Und wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch und dem 13. Gehalt? Während des Mutterschutzes müsste sich doch beides anhand der Vollzeitstelle berechnen, oder?
Hallo, Ja, Sie bekommen MG in Höhe des VZ-Lohnes. Im Mutterschutz generieren Sie außerdem VZ-Urlaubsansprüche. Liebe Grüße NB
mellomania
ja. du bekommmst volles mutterschaftsgeld und erwirbst im mutterschutz neuen urlaub aus der vollzeit gerechnet
Illi08
Vielen Dank für die Antworten. Gilt das auch für das 13. Gehalt?
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