Illi08
Guten Abend, Frau Bader, im Januar 2019 wurde unser erstes Kind geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Seit März 2020 arbeite ich in Teilzeit während der Elternzeit. Im April 2021 soll unser zweites Kind auf die Welt kommen. Ich habe, als ich von der neuen Schwangerschaft wusste, meine Elternzeit bis Anfang März 2021 - einen Tag vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist - verlängert. Außerdem habe ich mit dem AG vereinbart, dass ich bis zu diesem Termin weiter in Teilzeit arbeite (20h/Woche). Ist es korrekt, dass ich dann den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemessen am Vollzeitgehalt vor der Geburt von Kind eins bekomme? Und wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch und dem 13. Gehalt? Während des Mutterschutzes müsste sich doch beides anhand der Vollzeitstelle berechnen, oder?
Hallo, Ja, Sie bekommen MG in Höhe des VZ-Lohnes. Im Mutterschutz generieren Sie außerdem VZ-Urlaubsansprüche. Liebe Grüße NB
mellomania
ja. du bekommmst volles mutterschaftsgeld und erwirbst im mutterschutz neuen urlaub aus der vollzeit gerechnet
Illi08
Vielen Dank für die Antworten. Gilt das auch für das 13. Gehalt?
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner