Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

verlängerung meines EZU

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: verlängerung meines EZU

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Sehr geehrte Frau Bader, am 15.05.2000 kam meine tochter zur welt und ich reichte bei meinem AG 1 jahr erziehungsurlaub ein. nun wollte ich auf ein weiteres jahr verlängern und habe das telefonisch (mit dem ehemann der chefin) abgesprochen. ich habe nun eine kündigung zugeschickt bekommen, da ich am 16.05.01 nicht zur arbeit erschienen bin! ist diese kündigung rechtswirksam?? ich habe ja nichts schriftliches in der hand! für eine beantwortung danke ich ihnen schon im voraus sina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sina, war der Ehemann denn überhaupt vertretungsbefugt? Haben Sie Zeugen? Ansonsten sieht es schlecht aus. Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des AG möglich... Und die Beweislast tragen hier Sie. Gruß, NB


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