Julie78
Hallo Frau Bader, ich möchte meine genommene Elternzeit (Kind ist am 17. Oktober geboren) von 2 Jahren auf 3 Jahre verlängern lassen. Die Verlängerung habe ich beim Arbeitgeber bereits eingereicht per Einschreiben mit Rückschein. Dann habe ich per E-Mail noch eine Bestätigung der Kenntnisnahme über die Verlängerung eingefordert worauf mir der AG mitteilte, dass ich es erhalte. leider kam bisher nichts bei mir an und es sind bereits 4 Wochen vergangen. Wie soll ich mich nun verhalten? Brauche ich die Bestätigung? Gruß Julie
Hallo, nein. Es ist kein Antrag sondern eine Mitteilung. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, solange du nachweisen kannst, dass du die Elternzeit fristgerecht (mind. 7 Wochen vor Antritt der Verlängerung) eingereicht hast, brauchst du keine Bestätigung. Der Arbeitgeber darf ohnehin nicht ablehnen.
Julie78
Also kann ich mich auf die eine Antwort verlassen, dass ich keine Bestätigung brauche?
Dojii
Theoretisch muss der Arbeitgeber gar nicht antworten, da man als Arbeitnehmer Elternzeit einseitig anmeldet und der Arbeitgeber kein Mitspracherecht hat. Sollte er sich dann querstellen und sagen du hättest nie Elternzeit angemeldet, bist du nur eben in der Beweispflicht, dass du es ihm hast zukommen lassen.
Julie78
Reicht denn ein Brief per Einschreiben mit Rückschein? Oder eher nicht, da auf dem Rückschein nicht drauf steht was drin steht? Ich habe danach die Mail geschrieben ob er es mir nochmals schriftlich bescheinigt und er sagte dass das ja postalisch kommen würde. Ich habe gewartet, aber er meinte wohl den Rückschein damit. Würde es denn so reichen? Ich habe also die E-Mail wo drin steht worum es geht, also die Verlängerung der Elternzeit und ich habe den Rückschein. Ich bin immer etwas schmissig, da ich weiß, dass er mich da nicht mehr haben will und mir auch keine Teilzeit anbietet und er weiß wohl dass ich nicht mehr in Vollzeit anfangen will. Ich will es mir aber noch erhalten da ich mir noch nicht alles beruflich aufgebaut habe.
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