Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung der Elternzeit

Amts Mum

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Liebe Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in zweijähriger Elternzeit, welche am 12.10.2016 ausläuft. Ab 01.02.2016 werde ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Ich habe nun endlich den Vertrag von meinem AG erhalten. In einem Abs. steht, dass der alte Arbeitsvertrag wieder ab dem 13.10.2016 gilt. Mein AG weiß aber auch, dass ich die ersten Jahre nicht VZ arbeiten kann, das teilte ich ihm schon mit, u.a. aufgrund der Öffnungszeiten in der Kita. Nun meine Fragen: 1. Darf ich, auch wenn ich das so unterschreibe, das dritte Jahr Elternzeit zu einem mir beliebigen Zeitpunkt nehmen, ohne dass es der Zustimmung des AG bedarf? 2. Soll ich meinen AG nochmal schriftlich daran erinnern, dass ich nach Ablauf dieses Datums nicht in VZ zurückkehren kann? Evtl. sogar einen Antrag auf Teilzeitregelung nach der Elternzeit stellen? Oder ist es sinnvoller aus AN-Seite das dritte Jahr direkt anzuhängen? Zur Info: Ich bin schon seit 13 Jahren in diesem Unternehmen und wir beschäftigen mehr als 100 Angestellte. Vielen Dank im Voraus!


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Wenn Du weißt das du eh erst einmal nicht VZ arbeiten kannst, dann würde ich gleich melden das du bis 12.10.2017 Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeitest. danach MUSST Du entweder wieder Vollzeit arbeiten, oder dann eben dauerhaft auf Teilzeit runtergehen.. An Anspruch auf den Vollzeitvertrag besteht, wenn dauerhaft auf Teilzeit geändert wurde, nicht. Also solange wie möglich die Elternzeit nutzen.


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