Hallo Frau Bader,
es geht um meine Elternzeitverlängerung. Ich habe 2009 beantragt, mit folgendem Text: 2 Jahre im Anschluss an die Mutterschutzfrist. Voraussichtlicher Geburtstermin: 08.10.09 .
Der eigentliche Geburtstermin war früher, dies hat mein AG durch die Geburtsurkunde dann auch erfahren.
Jetzt möchte ich meine bestehenden 2 Jahre um ein Jahr verlängern.
Wann enden jetzt tatsächlich meine 2 bzw. 3 Jahre?
Im Internet bin ich nicht fündig geworden und habe gelesen, dass dies abhängig sei von der Formulierung.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 04.04.2011, 12:20
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit, wann genau endet diese?
Hallo,
so wie Sie es beantragt haben, endet die erste Frist 2 Jahre + 8 bzw 12 Wo.
Sie können jetzt noch bis zum 3 Geb. verlängern
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2011
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit, wann genau endet diese?
Eigentlich fängt die Elternzeitrechnung mit der Geburt an, so wie du es formuliert hast, wären es 2 Jahre plus die Zeit in den 8 Wochen Mutterschutz.
Wenn du jetzt insgesamt deine 3 Jahre nimmst, endet die Elternzeit 1 Tag vor dem 3 Geb. und der Geburtstag ist dein 1 Arbeitstag.
von
sternenfee75
am 04.04.2011, 13:40
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit, wann genau endet diese?
Hallo,
so wie Sie es beantragt haben, endet die erste Frist 2 Jahre + 8 bzw 12 Wo.
Sie können jetzt noch bis zum 3 Geb. verlängern
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2011
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit, wann genau endet diese?
Hallo,
und danke zuerst mal für die Antworten.
Wenn ich jetzt das 3. Jahr nachlege, kann ich dann die Formulierung verwenden, dass die 3 Jahre Elternzeit sich auf das Enddatum des Mutterschutzes beziehen?
Mitglied inaktiv - 05.04.2011, 13:23