Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit, wann genau endet diese?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung der Elternzeit, wann genau endet diese?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, es geht um meine Elternzeitverlängerung. Ich habe 2009 beantragt, mit folgendem Text: 2 Jahre im Anschluss an die Mutterschutzfrist. Voraussichtlicher Geburtstermin: 08.10.09 . Der eigentliche Geburtstermin war früher, dies hat mein AG durch die Geburtsurkunde dann auch erfahren. Jetzt möchte ich meine bestehenden 2 Jahre um ein Jahr verlängern. Wann enden jetzt tatsächlich meine 2 bzw. 3 Jahre? Im Internet bin ich nicht fündig geworden und habe gelesen, dass dies abhängig sei von der Formulierung. Besten Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so wie Sie es beantragt haben, endet die erste Frist 2 Jahre + 8 bzw 12 Wo. Sie können jetzt noch bis zum 3 Geb. verlängern Liebe Grüsse, NB


sternenfee75

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Eigentlich fängt die Elternzeitrechnung mit der Geburt an, so wie du es formuliert hast, wären es 2 Jahre plus die Zeit in den 8 Wochen Mutterschutz. Wenn du jetzt insgesamt deine 3 Jahre nimmst, endet die Elternzeit 1 Tag vor dem 3 Geb. und der Geburtstag ist dein 1 Arbeitstag.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so wie Sie es beantragt haben, endet die erste Frist 2 Jahre + 8 bzw 12 Wo. Sie können jetzt noch bis zum 3 Geb. verlängern Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, und danke zuerst mal für die Antworten. Wenn ich jetzt das 3. Jahr nachlege, kann ich dann die Formulierung verwenden, dass die 3 Jahre Elternzeit sich auf das Enddatum des Mutterschutzes beziehen?


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