Nanadana
Liebe Frau Bader, folgende generelle Frage habe ich: Für Kind 1 habe ich einen Vertrag über 30h Teilzeit während der 3-jährigen Elternzeit bis zum Ende der 3 Jahre Elternzeit. Ich bekomme während dieser 3 Jahre ein weiteres Kind. Sollte ich sofort nach dem Mutterschutz für Kind 2 wieder arbeiten wollen, wäre das noch innerhalb der 3 Jahre von Kind 1 und der Teitzeitvertrag hätte noch Gültigkeit. Wenn ich aber nun über die 3 Jahre hinaus weiterhin mit 30 Stunden arbeiten möchte, könnte ich dann an die 3 Jahre für Kind 1 die Elternziet von Kind 2 hängen und damit auch Teilzeit beantragen? Kann der Arbeitgeber die über die 3 Jahre für Kind 1 hinausgehende Zeit eine weitere Elternzeit ablehnen? Oder hat er durch die Zusage für Kind 1 die Öffnung für Elternteilzeitarbeit gegeben und kann nur schwer ablehnen? Herzlichen Dank!
Hallo, ist unten mit beantwortet Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Teilzeit ist ja nachweisbar möglich. Du beendest die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz und bekommst dann Mutterschutzgeld in Höhe des Vollzeitgehaltes. Dann meldest Du Elternzeit für Kind 2 an, und besprichst ab wann Du dann wieder Teilzeit IN Elternzeit arbeiten möchtest. Das 3. Jahr von Kind 1 kannst Du Dir übertragen lassen bis zum 8. Geb.
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