Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verläng. 3. Ja. EZ + TZ-Vertrag oder Verläng. um 7 weitere Monate?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verläng. 3. Ja. EZ + TZ-Vertrag oder Verläng. um 7 weitere Monate?

rajokimum

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Guten Tag, Frau Bader! Ich hatte 2 Ja. EZ bei meinem AG(beschäft. seit 2003 als SB)angemeldet, diese enden am 28.04.2013. Zuletzt (nach 3jähr. EZ unseres 1. Kindes) habe ich 16 Std./Wo. (2 Tage) gearbeitet. Wg. Schwierigkeiten der Unterbringung beider Kinder kann ich frühestens ab 01. Dezember wieder anfangen – höchstwahrscheinlich zunächst nur für einen 7 Std.-Tag. Nun muss ich meinen AG (7-Wochen-Frist) aber bis spätestens 08.03.2013 über die evtl. Verlängerung informieren. Nun zu meiner Frage hierzu: Ist es ratsamer, die EZ um 7 Monate (bis 28. bzw. 30.11.2013) zu verlängern - oder, sie auf volle 3 Jahre zu verlängern und die Möglichkeit der TZ-Arbeit (ab 28. bzw. 30.11.2013) während des 3. EZ-Jahres zu nutzen? Zur Info: Ich würde mir grundsätzlich gerne 1 oder 2 Monate für den Schulbeginn meines Sohnes im Jahr 2017 zurückbehalten. Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße aus der Eifel. rajokimum


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wegen des Kündigungsschutzes ist es besser, die Elternzeit auf drei Jahre zu verlängern. Dann sind Sie auch flexibler. Im übrigen haben Sie das Risiko, dass der Arbeitgeber der späten Elternzeit nicht zustimmt, das muss er nämlich nicht. Liebe Grüße, NB


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