Mitglied inaktiv
Unser Kind wird Mitte Juli zur Welt kommen. Ich bin Angestellte und werde 12 Monate Elternzeit nehmen. Mein Mann wird noch bis Ende Oktober als Student eingeschrieben sein. 1. Kann er ab Geburt gemeinsam mit mir seine 2 Monate Elternzeit nehmen? 2. Würde er dann parallel zu meinem Mutterschaftsgeld Elterngeld erhalten? 3. Er hat einen Job auf 400€-Basis an seiner Uni (sonst keine Einkünfte). Wäre dies dann Grundlage für die Berechnung der Elterngeldhöhe? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, 1. Ja 2. Ja 3. Er kann dort EZ beantragen u darf nur 30 Std/ Wo., an der Arbeit schreiben Liebe grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. ja. 2. ja. 3. ja, wenn dort elternzeit für diese zeit beantragt.
Mitglied inaktiv
danke! muß er dann aussetzen mit studium (er schreibt dann grad an seiner diplomarbeit)??
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