Mitglied inaktiv
Hallo, mein Sohn ist zur Zeit wegen einer Oberschenkelfraktur zu Hause. Momentan betreut ihn noch der Papa. Wir erhalten Kinderverletztengeld von der Berufsgenossenschaft, da der Bruch aus einem Unfall in der Kita resultiert. Nun wird der Papa in den nächsten Wochen wieder arbeiten müssen und ich fange zum 1.3. einen neuen an. Ich habe noch 8 Tage Resturlaub, zum 28.2. habe ich gekündigt. Wie verhält es mit dem Resturlaub, sollte ich wegen Kinderbetreuung die beiden letzten Februar-Wochen zu Hause bleiben müssen? Ich habe gelesen, dass Kindkrank nicht den eigenen Urlaubsanspruch berührt? Stimmt das? Verhält es sich mit Kinderverletztengeld auch so?
Hallo, Sie haben ja 10 Tage KiKrankentage PRO JAHR. Ansonsten müssen Sie Urlaub nehmen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ergänzung: Genau genommen stellt sich mir nur die Frage, da ich den Urlaub im Fall der Kinderpflege aufgrund Beendigung des Arbeitsverhältnisses später nicht mehr nehmen kann, bekomme ich ihn ausgezahlt oder habe ich eben keinen Anspruch darauf, weil nicht ich, sondern "nur" das Kind während der Urlaubsanspruchsdauer krank ist?
Mitglied inaktiv
Nein, es handelt sich um einen Kita-Unfall, wir bekommen also Kinderverletztengeld von der Berufsgenossenschaft, nicht von der Krankenkasse. Da die 10 Tage schon lange vorbei sind, bekommen wir "andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB Dingsbums". Meine Frage war nicht, wie ich die Zeit überbrücke, sondern was mit meinem Resturlaubsanspruch aus dem noch bestehenden Arbeitsverhältnis wird, wenn ich diesen aufgrund Bezugs von Kinderpflegeverletztengeld bzw. der dann folgenden anderen Leistungen nicht nehmen kann. Wenn die Fragen hier nur quer überflogen werden, lasse ich es künftig.
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