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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe da mal eine Frage: ich bin z.Zt. im EU und hätte aufgrund des Einkommens meines Mannes nach dem halben Jahr noch 551DM Erz.-Geld bekommen. Nun gehe ich aber seitdem mein Sohn 8 Wochen ist, wieder 8 Std/Woche arbeiten - verdiene 331€ netto. Das habe ich ordnungsgemäß der Erz.-Geldstelle gemeldet und nun schreiebn die mir, dass ich nur noch 59€ bekomme, und selbst die behalten sie ein, weil sie zuviel gezahlt hätten. Ich dachte, dass man 325€ dazu verdienen darf, ohne, das es auf das Erz.Geld angerechtet wird. Machen die 6€ denn soviel aus oder berechnen die dann den ganzen Verdienst? Das ist doch eigentlich ziemlich gemein, man versucht seine Kasse ein bißchen aufzubessern, muß dafür eine Tagesmutter bezahlen, und hat am Ende weniger, als wenn amn zu Hause bleiben würde und Erz.-Geld bekommen würde. Kann das denn sein?!
Liebe Petra, gehen Sie zur EG-Stelle und lassen Sie sich die REchnung erklären. Legen Sie gegen den Bescheid Widerspruch ein (Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite). Versicherungsfreie Tätigkeiten werden nicht zur Berechnung herangezogen. Gruß, NB
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Hallo ihr Lieben, leider finde ich im Netz keine Infos zu unserer Konstellation und bin mir sicher, dass ihr mir weiterhelfen könnt:) Partner A verdient vor der Geburt (in Teilzeit) 2.600 € netto Partner B verdient vor der Geburt (in Vollzeit) 1.500 € netto Die 14 Monate Basiselterngeld werden auf beide Partner verteilt und anschließend wollen ...
Sehr geehrte Frau Bader! Vielen Dank, dass ich eine Frage stellen darf. Ich bin zur Zeit im ersten Jahr meiner Elternzeit. Mein befristeter Arbeitsvertrag einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung ist kurz der vor Geburt meiner Tochter ausgelaufen. Ich möchte ab dem 2. Jahr der Elternzeit auf selbständiger Basis etwas dazu verdienen. Nun ...
Guten Tag, Frau Bader. Ich arbeite auf einer geschlossenen, psychiatrischen Station und werde wohl auf eine offene Station versetzt. Ein Berufsverbot bekomme ich momentan nicht. Durch meine Schwangerschaft darf ich keine Nachtschicht, keine Sonn- und Feiertage arbeiten. Jetzt fallen mir jeden Monat diese Zulagen weg. Ich soll jetzt MEHR arbeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit, noch bis 09/2023, mein Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Nun möchte ich 30 Std bei einem anderen Arbeitgeber (befristete Stelle bis 09/23) anfangen (> 500 EUR), dieser wird mit deren Anforderung zu meinem 1.AG. Im Gespräch wies mich nun der neue Arbeitgeber außerdem darauf hin, ...
Liebe Frau Bader , Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich bin angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet in Berlin) und aktuell in Elternzeit durch die Geburt meines Kindes Ende April. Ich habe drei Jahre Elternzeit eingereicht. Elterngeld erhalte ich bis Mai 2023. Anschließend möchte ich erstmal nicht an die Schule zurückkehren, sondern mind ...
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Hallo Frau Bader, ich befinde mich im 2. Elternzeit-Jahr und arbeite im Rahmen meiner Elternzeit seit 6 Monaten in Teilzeit. Die Elternzeit läuft noch bis zum 31.10.25 und ab November atbeite ich wieder voll. Gleichzeitig wollen wir uns erweitern. Wenn ich nun schwanger werden würde, noch vor Einstieg in den alten Vollzeit-Vertag. Welche Ve ...