Conny2018
Hallo! Ich habe heute eine Frage! Bin nach meiner Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Ein Jahr Elternzeit habe ich noch. Kann ich dieses zu jederzeit nehmen. Auch wenn ich erst zwei Monate wieder arbeite oder muss ich eine bestimmte Zeit arbeiten? Wie ist sowas rechtlich geregelt? Vielen Dank
Hallo, da gibt es keine Vorgaben. Sie müssen auch nicht wieder gearbeitet haben. Wichtig sind jedoch die Antragsfristen. Wenn das Kind unter drei Jahre ist, sind es sieben Wochen, danach 13 Wochen. Schriftlich. Liebe Grüße NB
mellomania
du kannst das jederzeit melden. wenn das kind unter 3 ist, ist die meldefrist 7 wochen vor beginn, ist das kind über 3, sind es 13 wochen. du musst spätestens auf den 7. geburtstag beginnen, damit das restjahr einen tag vor dem 8. geburtstag endet. spätestens. sonst geht dir was verloren.
Conny2018
Ah, okay! Das heißt, ab dem Zeitpunkt der Entscheidung bzw. Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber müsste ich noch 13 Wochen ( Kind ist älter als 3) arbeiten und könnte dann die Elternzeit antreten? Hab ich das richtig verstanden? VG
mellomania
ja :-)
mellomania
der AG muss dem aber zustimmen, da es nach dem 3. geburtstag ist. er kann also auch ablehnen soviel ich weiß. sollte diese info nicht stimmen, bitte um berichtigung.
Conny2018
Ah, okay! Vielen Dank schon mal
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