Neuer Vertrag für Teilzeit in Elternzeit mit Aufhebung des alten Vertrages?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neuer Vertrag für Teilzeit in Elternzeit mit Aufhebung des alten Vertrages?

Hallo Frau Bader, ich habe Teilzeit in Elternzeit beantragt. Jetzt habe ich statt einer Zusatzvereinbarung für Teilzeit in Elternzeit einen neuen Vertrag auf die reduzierten Stunden zur Unterschrift erhalten, der allerdings nicht befristet ist. Zudem wird hier geschrieben, dass mein alter Vertrag (vor der Elternzeit) damit aufgehoben und ersetzt wird. Nach einigen Gesprächen mit der Personalabteilung pocht man darauf, dass man den alten Vertrag aufheben wird, gesteht aber zu, dass man ja immerhin in den neuen Vertrag aufnehmen kann, dass die Stundenreduzierung zeitlich begrenzt wird auf die Elternzeit und danach mein altes Stundenvolumen greift. Man wolle nur eine Harmonisierung der Verträge und es gäbe keine Zusatzvereinbarungen mehr - nur neue Verträge, alle alten werden in diesem Zuge aufgehoben. Da hier weitere Änderungen betreffend Gehaltsbestandteil, Kündigungsfristen enthalten sind, möchte ich das so nicht hinnehmen. Ist es rechtens, dass man hier einfach meinen alten Vertrag aufhebt? Ich meine, dass dieser ruht und in diesem Fall nicht antastbar ist?! Gibt es hier eine gesetzliche Vorschrift, die ich aufführen kann? Mir ist bewusst, dass man nach der Elternzeit bestimmt auch einen anderen Weg finden wird mir den neuen Vertrag unterzujubeln, aber meine TZ in EZ jetzt schon in Verbindung mit dem neuen Vertrag zu sehen kommt mir komplett "falsch" vor. Greift nicht z.B. eine andere Kündigungsregelung in Elternzeit, die damit ausgehebelt wird? Ich fühle mich überrumpelt und auch irgendwie über den Tisch gezogen... So behandelt man doch keine Mitarbeiter?! Danke für Ihre Einschätzung!

von EinKindistkeinKind am 27.09.2023, 13:27



Antwort auf: Neuer Vertrag für Teilzeit in Elternzeit mit Aufhebung des alten Vertrages?

Hallo, das sollten Sie auf keinen Fall machen, Sie verlieren uU die Zeiten der Betriebszugehörigkeit. Der alte Vertrag bleibt bestehen, für die TZ wird ein neuer Vertrag / ein Ergänzungsvertrag gemacht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2023



Antwort auf: Neuer Vertrag für Teilzeit in Elternzeit mit Aufhebung des alten Vertrages?

Kein rechtlicher Hinweis, aber ich finde das auch unverschämt. Der Sinn eines Vertrags ist doch, dass er nicht von einer Partei einfach geändert werden kann. Hast du im Zweifel die Möglichkeit woanders während der Elternzeit zu arbeiten? Bzw. wie dringend möchte dich denn dein Arbeitgeber während der Elternzeit als Teilzeitkraft behalten? Niemand kann dich zwingen die Anpassungen zu unterschreiben!

von MamavonMia123 am 27.09.2023, 15:28



Antwort auf: Neuer Vertrag für Teilzeit in Elternzeit mit Aufhebung des alten Vertrages?

Nein, nicht rechtens, besser gesagt du musst dem nicht zustimmen und kannst darauf pochen das dein alter vertrag nur ruht. Das was man dir gerade versucht unter zu schieben ist eine Änderungskündigung, damit hättest du keinen Anspruch auf die Vereinbarungen welche du jetzt in deinem vertrag stehen hast. ist in einer seriösen Firma auch nicht üblich. Sollte dein AG nicht zustimmen, das du einen Zusatzvertrag bekommst, würde ich mir schriftlich geben lassen, das du in der EZ woanders arbeitest. Die Zeit würde ich dann auch nutzen, um mir einen neuen, zuverlässigen AG zu suchen wo man sich gegenseitig respektiert.

von Neverland am 27.09.2023, 16:27



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