Hallo Frau Bader, ich habe Teilzeit in Elternzeit beantragt. Jetzt habe ich statt einer Zusatzvereinbarung für Teilzeit in Elternzeit einen neuen Vertrag auf die reduzierten Stunden zur Unterschrift erhalten, der allerdings nicht befristet ist. Zudem wird hier geschrieben, dass mein alter Vertrag (vor der Elternzeit) damit aufgehoben und ersetzt wird. Nach einigen Gesprächen mit der Personalabteilung pocht man darauf, dass man den alten Vertrag aufheben wird, gesteht aber zu, dass man ja immerhin in den neuen Vertrag aufnehmen kann, dass die Stundenreduzierung zeitlich begrenzt wird auf die Elternzeit und danach mein altes Stundenvolumen greift. Man wolle nur eine Harmonisierung der Verträge und es gäbe keine Zusatzvereinbarungen mehr - nur neue Verträge, alle alten werden in diesem Zuge aufgehoben. Da hier weitere Änderungen betreffend Gehaltsbestandteil, Kündigungsfristen enthalten sind, möchte ich das so nicht hinnehmen. Ist es rechtens, dass man hier einfach meinen alten Vertrag aufhebt? Ich meine, dass dieser ruht und in diesem Fall nicht antastbar ist?! Gibt es hier eine gesetzliche Vorschrift, die ich aufführen kann? Mir ist bewusst, dass man nach der Elternzeit bestimmt auch einen anderen Weg finden wird mir den neuen Vertrag unterzujubeln, aber meine TZ in EZ jetzt schon in Verbindung mit dem neuen Vertrag zu sehen kommt mir komplett "falsch" vor. Greift nicht z.B. eine andere Kündigungsregelung in Elternzeit, die damit ausgehebelt wird? Ich fühle mich überrumpelt und auch irgendwie über den Tisch gezogen... So behandelt man doch keine Mitarbeiter?! Danke für Ihre Einschätzung!
von EinKindistkeinKind am 27.09.2023, 13:27