Sehr geehrte Frau Bader, ich bin stolzer Vater einer wunderaren kleinen Tochter, und arbeite seit Herbst 2017 bis Anfang 2019 bei meinem aktuellen AG in "Teilzeit in Elternzeit". Aufgrund einer sich veränderten familiären Situation müsste ich jedoch nun bereits bevor der offiziellen Beendigung der "Teilzeit in Elternzeit" mein Aktuelles Beschäftigungsverhältnis kündigen, und mit einer Tätigkeit bei einem neuen AG beginnen (Vollzeit, keine Übertragung der EZ). Meine vertragliche Kündigungsfrist beim aktuellen AG beträgt 3 Monate zum Monatsende. Nach Recherche im Internet (und leichter Verwirrung über unterschiedliche bzw. nicht eindeutiger Stellungnahmen) würde ich mich sehr über Ihre Unterstützung bei folgenden Fragen freuen: 1) Kann ich während meiner "Teilzeit in Elternzeit" als Arbeitnehmer auch frühzeitig per der generellen vertraglichen Vorgaben kündigen, oder müsste ich mit einer Kündigung bis zum regulären Auslauf meiner EZ abwarten? 2) Falls 1) möglich, müssten hierbei spezielle formelle Vorgaben eingehalten werden? Wird ein Aufhebungsvertrag mit AG-Zustimmung benötigt? 2) Falls 1) möglich, endet mit der Kündigung auch automatisch meine EZ, oder müssen hier noch separat z.B. staatliche Stellen informiert werden (ausser Krankenkasse; Elterngeldstelle zum Einstellen der EG-Zahlungen)? Lieben Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! StolzerPapa_55
von StolzerPapa_55 am 25.03.2018, 07:23