Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung oder Teilzeit nach elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung oder Teilzeit nach elternzeit

Varvara

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin jetzt in elternzeit (12 monate) bis Ende March. Nach den elternzeit läuft mein befristete Vertrag bis Ende Mai (Vollzeit). Arbeitgeber möchtet mich nicht weiter einstellen und bitet auch das ich von 2 letzte monate verzichte. Verlengerung von elternzeit war abgesagt (mundlich). Jetzt ich danke was zu machen: 1) Falls ich von reste meine Vertrag verzie...Dann kriege ich späre fur ALG 1 für 3 Monate? (Kindergarten gesichert gleich nach Ende elternzeit). Wie wirkt es auf alg 1 Berechnung und alf 1Länge? Muss ich in diese 3 monate spärzeit zu Verfügung fur arbeit stehen und mich bewerben? Muss ich Beiträge (wie krankenkasse) selbst zahlen? Gibt es noch welcher? 2) Falls ich nicht von Vertrag verzie...dann kann ich arbeitegeber biete in letzte 2 monate bis ende Vertrag nur 20% arbeiten (wie kompomiss)? Falls er akzeptirt, dann wie wirkt es auf alg 1 Berechnung? (Von elternzeit ich habe 4 Jahre vollzieht gearbeitet). 3) kann arbeitgeber mich kündigen gleich nach elternzeit? (Bis Ende Vertrag nur 2 monate) kann ich gleich dann alg1 beziehe? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, dann sind Sie bis zu 12 Wochen gesperrt. 2. Das ArbGI bemisst sich danach, wieviel Prozent Sie arbeiten können. 3. Wenn er nicht mehr als 10 AN hat oder ein Kündigungsgrund nach KSchG vorliegt, ja. Liebe Grüße NB


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