Guten Tag Frau Bader,
aus persönlichen Gründen habe ich beschlossen meinen Zusatzvertrag über meine Teilzeit in Elternzeit zu kündigen und wieder zurück in meine arbeitsfreie Elternzeit zu gehen für das dritte Lebensjahr meines Kindes.
Wie sind bei dieser Art der Kündigung die Kündigungsfristen? Gelten da die gleichen Fristen wie bei meinem Vollzeitvertrag (zum Quartal drei Monate) oder gelten eventuell andere Fristen?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Arina
von
Arina
am 14.06.2022, 10:04
Antwort auf:
Frist für Kündigung Zusatzvertrag „Teilzeit in Elternzeit“
Hallo,
die Frist von 3 Mo. gilt nur zum Ende der EZ. Ansonsten gilt die vertragliche oder gesetzliche Frist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2022
Antwort auf:
Frist für Kündigung Zusatzvertrag „Teilzeit in Elternzeit“
Das kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Ohne genaue Kenntnis des Vertrages kann man das nicht beantworten.
von
Berlin!
am 14.06.2022, 10:31
Antwort auf:
Frist für Kündigung Zusatzvertrag „Teilzeit in Elternzeit“
Was sagt denn dein Zusatzvertrag zur Teilzeit in Elternzeit?
Je nachdem wie der formuliert ist, wenn zum Beispiel nur die Stundenreduktion erwähnt wird, und ansonsten auf den Hauptvertrag verwiesen wird, dann gilt eben für den Rest des Arbeitsvertrages was im Hauptvertrag steht. Inklusive dessen Kündigungsfristen.
VG
D
von
desireekk
am 14.06.2022, 14:19