Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist für Kündigung Zusatzvertrag „Teilzeit in Elternzeit“

Frage: Frist für Kündigung Zusatzvertrag „Teilzeit in Elternzeit“

Arina

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Guten Tag Frau Bader, aus persönlichen Gründen habe ich beschlossen meinen Zusatzvertrag über meine Teilzeit in Elternzeit zu kündigen und wieder zurück in meine arbeitsfreie Elternzeit zu gehen für das dritte Lebensjahr meines Kindes. Wie sind bei dieser Art der Kündigung die Kündigungsfristen? Gelten da die gleichen Fristen wie bei meinem Vollzeitvertrag (zum Quartal drei Monate) oder gelten eventuell andere Fristen? Vielen Dank im Voraus! Freundliche Grüße Arina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frist von 3 Mo. gilt nur zum Ende der EZ. Ansonsten gilt die vertragliche oder gesetzliche Frist Liebe Grüße NB


Berlin!

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Das kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Ohne genaue Kenntnis des Vertrages kann man das nicht beantworten.


desireekk

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Was sagt denn dein Zusatzvertrag zur Teilzeit in Elternzeit? Je nachdem wie der formuliert ist, wenn zum Beispiel nur die Stundenreduktion erwähnt wird, und ansonsten auf den Hauptvertrag verwiesen wird, dann gilt eben für den Rest des Arbeitsvertrages was im Hauptvertrag steht. Inklusive dessen Kündigungsfristen. VG D


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