Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung kurz vor Antritt Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung kurz vor Antritt Teilzeit in Elternzeit

Marlina1920

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich möchte eine neue Stelle antreten und bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Momentan befinde ich mich noch in der Babypause, beziehe Elterngeld, und starte eig am 01.05. in TZ in Elternzeit beim alten Job. Ich würde diesen Monat aber gerne noch kündigen und beim neuen Arbeitgeber in Vollzeit anfangen. Wenn ich es richtig verstehe habe ich beim TZ-Vertrag als auch beim ruhenden Vertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wenn ich eine Kündigung schreibe, kündige ich dann automatisch beide Verträge? Muss ich die Elternzeit erst aufheben, um zu kündigen? Geht das überhaupt, dass ich vorher schon die Elternzeit wieder beenden kann? Ich freue mich über Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen ausdrücklich beide Verträge kündigen. Natürlich sind die Kündigungsfristen zu beachten. Ich würde deshalb mit dem alten Arbeitgeber sprechen, damit er Sie eher entlässt. Das ist selbstverständlich möglich. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Wenn Du Deinen Arbeitsvertag kündigst, endet auch Deine Elternzeit. Die Kündigungsfrist entspricht der in Deinem Arbeitsvertrag.


Marlina1920

Beitrag melden

Ok das klingt schon mal logisch. Jetzt habe ich in meinem TZ Vertrag gesehen, dass ich den Arbeitsvertrag vor Antritt mit einer Frist von 14 Tageb kündigen kann. Das würde bedeuten, ich könnte auch erst den TZ Vertrag kündigen, um die Elternzeit zu beenden und dann meinen richtigen Vertrag?


MamaausM2

Beitrag melden

Du kannst deine Teilzeit kündigen.... Aber es geht nicht, dass du Vollzeit bei einem anderen AG anfangen kannst obwohl du noch einen AG hast. Du musst schon deinem AG kündigen


Suomi

Beitrag melden

Du musst die EZ nicht beenden. Die endet automatisch, wenn Du Deinen Vollzeitvertrag kündigst.


Neverland

Beitrag melden

Kannst du noch fristgerecht kündigen? Was steht in deinem Vertrag dazu welche Fristen Du einhalten musst. Wie kommst du auf 2 Monate Kündigungsfrist? Ist das die, welche in deinem Vertrag steht?


Ani123

Beitrag melden

Ist die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende? Wenn ja, dann könnten sie am 01.07. beim neuen AG starten. Wenn die 2 Monate sich taggenau begeben, dann wäre es bei Kündigung heute (06.04.), der 07.06. ihr erster Arbeitstag beim neuen AG. Die TZ in EZ können sie mit einer Frist von 14 Tagen beenden. Damit beenden sie nicht ihre EZ sondern nur die das Arbeitsverhältnis von TZ in EZ. Was Sie machen können ist ihrem AG um einen Aufhebungsvertrag zum 30.04.2023 bitten, damit sie beim neuen AG anfangen können. Oder sie bitten zum Zustimmung, dass sie TZ in EZ bei einem anderen AG tätig sein dürfen. Evtl. stimmt er dem zu, wenn er weiß, dass sie sowieso spätestens zu Juli gehen. Beim neuen AG könnten sie dann TZ in EZ arbeiten (max. 32 Wochenstunden, wenn Kind ab September 21 geboren, max. 30 Wochenstunden wenn es davor geboren ist). Nehmen Sie Kontakt zum AG auf und besprechen mit ihm die weitere Vorgehensweise. VZ bei einem neuen AG anfangen können sie erst wenn sie nicht mehr in einem Angestelltenverhältnis bei ihrem jetzigen AG stehen. Sobald Sie ihre VZ-Stelle beim jetzigen Ag kündigen bzw. der Vertrag aufgehoben wurde sind sie nicht mehr in EZ. Die übrige EZ können sie beim neuen AG noch nehmen. Dafür lassen sie sich vom jetzigen AG eine Bescheinigung ausstellen, wie lange sie dort in EZ waren.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,    wir haben gerade folgende Situation:    Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...

Hallo Frau Bader,  Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...

Guten Tag Frau Bader,  wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate?  Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...