Marlina1920
Hallo Frau Bader, ich möchte eine neue Stelle antreten und bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Momentan befinde ich mich noch in der Babypause, beziehe Elterngeld, und starte eig am 01.05. in TZ in Elternzeit beim alten Job. Ich würde diesen Monat aber gerne noch kündigen und beim neuen Arbeitgeber in Vollzeit anfangen. Wenn ich es richtig verstehe habe ich beim TZ-Vertrag als auch beim ruhenden Vertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wenn ich eine Kündigung schreibe, kündige ich dann automatisch beide Verträge? Muss ich die Elternzeit erst aufheben, um zu kündigen? Geht das überhaupt, dass ich vorher schon die Elternzeit wieder beenden kann? Ich freue mich über Antworten.
Hallo, Sie müssen ausdrücklich beide Verträge kündigen. Natürlich sind die Kündigungsfristen zu beachten. Ich würde deshalb mit dem alten Arbeitgeber sprechen, damit er Sie eher entlässt. Das ist selbstverständlich möglich. Liebe Grüße NB
Suomi
Wenn Du Deinen Arbeitsvertag kündigst, endet auch Deine Elternzeit. Die Kündigungsfrist entspricht der in Deinem Arbeitsvertrag.
Marlina1920
Ok das klingt schon mal logisch. Jetzt habe ich in meinem TZ Vertrag gesehen, dass ich den Arbeitsvertrag vor Antritt mit einer Frist von 14 Tageb kündigen kann. Das würde bedeuten, ich könnte auch erst den TZ Vertrag kündigen, um die Elternzeit zu beenden und dann meinen richtigen Vertrag?
MamaausM2
Du kannst deine Teilzeit kündigen.... Aber es geht nicht, dass du Vollzeit bei einem anderen AG anfangen kannst obwohl du noch einen AG hast. Du musst schon deinem AG kündigen
Suomi
Du musst die EZ nicht beenden. Die endet automatisch, wenn Du Deinen Vollzeitvertrag kündigst.
Neverland
Kannst du noch fristgerecht kündigen? Was steht in deinem Vertrag dazu welche Fristen Du einhalten musst. Wie kommst du auf 2 Monate Kündigungsfrist? Ist das die, welche in deinem Vertrag steht?
Ani123
Ist die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende? Wenn ja, dann könnten sie am 01.07. beim neuen AG starten. Wenn die 2 Monate sich taggenau begeben, dann wäre es bei Kündigung heute (06.04.), der 07.06. ihr erster Arbeitstag beim neuen AG. Die TZ in EZ können sie mit einer Frist von 14 Tagen beenden. Damit beenden sie nicht ihre EZ sondern nur die das Arbeitsverhältnis von TZ in EZ. Was Sie machen können ist ihrem AG um einen Aufhebungsvertrag zum 30.04.2023 bitten, damit sie beim neuen AG anfangen können. Oder sie bitten zum Zustimmung, dass sie TZ in EZ bei einem anderen AG tätig sein dürfen. Evtl. stimmt er dem zu, wenn er weiß, dass sie sowieso spätestens zu Juli gehen. Beim neuen AG könnten sie dann TZ in EZ arbeiten (max. 32 Wochenstunden, wenn Kind ab September 21 geboren, max. 30 Wochenstunden wenn es davor geboren ist). Nehmen Sie Kontakt zum AG auf und besprechen mit ihm die weitere Vorgehensweise. VZ bei einem neuen AG anfangen können sie erst wenn sie nicht mehr in einem Angestelltenverhältnis bei ihrem jetzigen AG stehen. Sobald Sie ihre VZ-Stelle beim jetzigen Ag kündigen bzw. der Vertrag aufgehoben wurde sind sie nicht mehr in EZ. Die übrige EZ können sie beim neuen AG noch nehmen. Dafür lassen sie sich vom jetzigen AG eine Bescheinigung ausstellen, wie lange sie dort in EZ waren.
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