Kündigung von Teilzeit und zurück zur Elternzeit möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung von Teilzeit und zurück zur Elternzeit möglich?

Hallo Frau Bader, ich arbeite während meiner Elternzeit in Teilzeit (12 Stunden an 2 Tagen pro Woche). Das Arbeiten während meiner Elternzeit hatte ich bei diesem Arbeitgeber vorab beantragt. Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater ist es für mich sinnvoller weniger zu arbeiten (max. 450,- €). Dies ist meinem jetzigen Arbeitgeber zu wenig, was ich absolut nachvollziehen kann. Wir haben daher gemeinsam beschlossen, das jetzige Arbeitsverhältnis zu beenden. Ich werde mir eine andere Arbeit suchen, bei der ich max. 450,- € verdienen kann. Wie ist das mit der Elternzeit wenn ich kündige? Bin ich vorerst wieder "nur" Mama in Elternzeit oder falle ich in Arbeitslosigkeit? Ist es sinnvoller, wenn ich kündige oder wenn man mir kündigt bzw. einen Aufhebungsvertrag anbietet? Vielen Dank für Ihren schnellen Rat!

von ArbeitendeMama am 18.08.2018, 18:22



Antwort auf: Kündigung von Teilzeit und zurück zur Elternzeit möglich?

Hallo, Sie müssen aufpassen, dass Sie tatsächlich nur die Teilzeittätigkeit kündigen. Dann können Sie für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Arbeitslosengeld 1 bekommen. Aber erst nach einer Sperrfrist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2018



Antwort auf: Kündigung von Teilzeit und zurück zur Elternzeit möglich?

Kündige nur die TZ in der EZ bei deinem AG, nicht den kompletten Vertrag. Sein Ok in der EZ wo anders zu arbeiten hast du ja. Ohne Ag hast du keine EZ und musst schauen wegen Krankenversicherung. Davon ab, nur 450 € zu arbeiten ist nie sinnvoll. jetzt in der EZ ist es egal, weil dir die Jahre bei der rente angerechnet werden. Aber nach der EZ tist du dann nichts mehr für die Rente, zudem wenn weitere Kinder geplant sind hast du auch höchstens 450 € Mutterschaftsgeld, ohne Ag gar keins. Und auch keinen Anspruch auf ALG1 sobald deine EZ um ist und du die entsprechende Anwärterschaft nicht mehr erfüllst. Ohne eigene Krankenversicherung auch kein Anspruch auf Krankengeld usw. Was wenn dein mann früh stirbt oder ihr euch trennt? Wo von willst du im Alter leben? Steuer ist die eine Sache, Altersvorsorge und anderes die andere. Wie gesagt, ich würde in der EZ woanders arbeiten, nur die TZ bei deinem jetzigen Ag kündigen so das dein VZ-Vertrag in der EZ weiter ruht und in der EZ einfach woanders arbeiten. Und nach der EZ wieder in TZ einsteigen damit du selbst in Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung einzahlen kannst. das rächt sich sonst irgendwann. Dein AG kann dich aktuell nicht kündigen, da du in der EZ unkündbar bist. Er bräuchte das OK von den Aufsichtsbehörde oder du müsstest dir so was wie Diebstahl oder ähnlich schwerwiegendes zu schulden lassen. Käme wenig gut beim Arbeitsamt und würde eine Sperre bedeuten. Um anteilig ALG1 zu bekommen müsstest du die Bescheinigung vom AG bekommen das er aktuell nichts für dich hat. was ja nicht stimmt, er hat ja, aber du meinst es lohnt nicht. Außerdem muss man für ALG1 mindestens 15 Std die Woche arbeiten wollen bzw können, was du mit einem 450 € Job nicht erfüllst. Kenne so viele Frauen die mit der 450 €-Falle so richtig auf den Mund gefallen sind. bevor ich mich darauf einlasse würde ich schauen welche steuerlichen Vorteile mir ein andere AG anbieten kann um den steuerlichen nachteil auszugleichen, zB bei den Kinderbetreuungskosten, Fahrgeld, Tankgutschein oder andere geldwerte Vorteile.

von Felica am 18.08.2018, 19:26



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