Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung Elternzeit vor Beginn der Teilzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung Elternzeit vor Beginn der Teilzeit?

marini88

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Hallo Frau Bader, ich werde demnächst Teilzeit während der Elternzeit arbeiten (beim aktuellen Arbeitgeber). Da der Kita Start sich verzögert kann ich die Teilzeit nicht antreten bzw. Wollte diese nach hinten schieben, was mein Chef nicht will. Kann ich meinen Arbeitsvertrag ganz normal kündigen? Mit meiner vertraglichen Kündigungsfrist würde das Arbeitsverhältnis genau vor Beginn der Teilzeit dann enden. Da ich aber schon zugesagt hatte in Teilzeit anzufangen bin ich mir unsicher, ob ich trotzdem normal kündigen kann? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können nur die Teilzeit kündigen, aber müssen das auch ausdrücklich tun. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Zum Verständnis du willst deinen Arbeitsvertrag kündigen??? Meiner Meinung nach brauchst du nur die Teilzeit IN Elternzeit kündigen. Dann bleibt dein ursprünglicher Vertrag bestehen


MamaausM

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Zum Verständnis du willst deinen Arbeitsvertrag kündigen??? Meiner Meinung nach brauchst du nur die Teilzeit IN Elternzeit kündigen. Dann bleibt dein ursprünglicher Vertrag bestehen


Ani123

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Haben Sie den TZ in EZ schon unterschrieben? 1) Wenn nein, teilen Sie ihrem AG mit, dass sie doch nicht TZ in EZ arbeiten können. 2) Wenn ja müssen Sie den TZ in EZ Vertrag sogar schriftlich kündigen und das nach der angegebenen Kündigungsfrist laut Vertrag. Da sollten sie auf jeden Fall drauf achten, denn wenn sie zu spät kündigen müssen sie arbeiten. Zu Punkt 1: Sie können ihrem AG auch schriftlich mitteilen, "Sehr geehrte xxxx, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich nicht wie mit xxx (Person/en eintragen, dmit denen es besprochen wurde) mündlich besprochen am xxx (geplantes Einstiegsdatum) TZ in EZ arbeiten kann. Mir wurde jetzt erst mitgeteilt (falls möglich, genaues Datum angeben, wann es Ihnen mitgeteilt worden ist), dass mein Kind am xxx den ersten Kitatag hat. Es wird mit einer Eingewöhnungszeit von xxx (wieviele Tage/Wochen wird geplant. In der Regel sind es 2) geplant wird, kann ich erst ab dem xxx arbeiten. Daher kann ich erst ab dem xxx arbeiten. Da ich noch keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnet habe, bitte ich Sie darum, diesen auf das spätere Datum, xxx (Datum, ab dem sie arbeiten können), abzuändern. Ich bitte um Ihr Verständnis und freue mich auf die Zusammenarbeit." Ähnlich würde ich es bei Punkt 2 verfassen. Nur da müsste mit rein, dass der TZ in EZ Vertrag mit Beginn am xxx gekündigt wird. Da es nicht so klingt, dass sie nicht arbeiten möchten, könten Sie auf das o. g. hinweisen.


marini88

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Ich würde den gesamten Arbeitsvertrag gerne beenden und weder jetzt in der Elternzeit noch danach weiter dort arbeiten. Die Teilzeit würde am 1.10 beginnen. Einen zusätzlichen Vertrag habe ich nicht bekommen oder unterschrieben. Ich habe nur den Antrag gestellt (schriftlich) und dieser wurde mir dann auch schriftlich bestätigt. Mein Arbeitsvertrag wurde nur um den Teil ergänzt, dass ich ab jetzt nicht mehr 40 Stunden arbeite sondern Teilzeit. Meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Monatsende. Wenn ich also in den nächsten Wochen kündige, würde mein Arbeitsvertrag theoretisch am 30.9 enden. Meine Elternzeit endet eigentlich ende November.


MamaausM

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Wenn du komplett kündigen willst, kannst du das mit deiner vertraglichen Frist machen. Bedenke... Ohne AG keine Elternzeit und keine Krankenversicherung mehr! Alg1 gibt es nur, wenn du wenigstens 15 h Woche arbeiten könntest.


marini88

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Danke euch für die antworten! Also kann ich ganz normal kündigen, obwohl ich zum 1.10 zugesagt hatte zu kommen? Ja das mit der KV habe ich mit "einkalkuliert", wenn man das so sagen kann.


MamaausM

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Ja kannst du... Dein ag kann dir keine Steine in Weg legen.


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