Elterngeld nach Kündigung Elternzeit wegen erneutem Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld nach Kündigung Elternzeit wegen erneutem Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich erwarte im Herbst mein zweites Kind und wäre zu Beginn des Mutterschutzes noch in Elternzeit mit Teilzeit und Bezug von Elterngeld Plus für mein erstes Kind. Ich habe jetzt gelesen, dass der Bezug von Elterngeld an das Vorhandensein von Elternzeit gebunden ist und habe in diesem Zusammenhang zwei Fragen die übrigen Elterngeld Plus Monate für mein erstes Kind betreffend: (1) Ich sollte ja eigentlich zu Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit kündigen, damit ich volles Mutterschaftsgeld erhalte und nicht nur das für die in der Elternzeit vereinbarte Teilzeit. Der Mutterschutz beginnt am 7.9., der gleichzeitig laufende Elterngeld Plus Monat endet aber erst am 12.9. Bedeutet eine Kündigung der Elternzeit zum 6.9., dass ich wegen der 5 Tage fehlenden Elternzeit den Anspruch auf diesen Elterngeld Plus Monat komplett verliere? (2) Wir haben danach noch weitere Elterngeld Plus Monate übrig, befinden uns aber schon nach dem 14. Lebensmonat des ersten Kindes. Das heißt, wir dürften den Elterngeldbezug nicht mehr unterbrechen. Darf ich damit die übrigen Elterngeld-Monate überhaupt nicht mehr nehmen? Wenn beide Fragen mit Ja zu beantworten sind, dann sehen wir nur die Lösung, dass mein Mann die übrigen Elterngeld Plus Monate übernimmt. Die Möglichkeit, Elterngeld plus im Nachhinein in Elterngeld Basis Monate umzuwandeln, würde sich für uns wegen meiner Teilzeit finanziell nämlich überhaupt nicht lohnen. Oder sehen Sie evtl. eine dritte Möglichkeit? Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie etwas Licht in unser Dunkel bringen könnten, nachdem wir über diese Konstellation im Internet keinerlei Informationen finden konnten. Deshalb schon mal vielen Dank für Ihre Antwort. Viele liebe Grüße keamia

von keamia am 19.05.2017, 00:23



Antwort auf: Elterngeld nach Kündigung Elternzeit wegen erneutem Mutterschutz

Hallo, lassen Sie sich vor Beginn des neuen Mutterschutzes das gesamte restliche Elterngeld auszahlen. Oder Ihr Mann nimmt die Monate. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2017



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