Frage:
Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Liebe Frau Bader,
ich hätte eine Frage zum folgenden Szenario:
ein Vater erhielt vor einigen Wochen die Genehmigung für die zweimonatige Elternzeit (20.März 2020 bis 20. Mai 2020). Nun hat besagter Vater vor kurzem eine fristgerechte Kündigung zum 30.04.2020 hin erhalten. Was passiert denn nun? Um Elterngeld beziehen zu können, muss man doch mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen?!
von
DortmundLady124
am 17.01.2020, 21:14
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Hallo,
1. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes
2. EG bezieht er weiter, auch wenn er arbeitssuchend ist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2020
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
...ich meinte 20.03. bis 19.05., aber ich denke, das ist Nebensache
von
DortmundLady124
am 17.01.2020, 21:15
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
uff..problem ist, dass ihr die Elternzeit zu früh mitgeteilt habt und er somit keinen kündigungsschutz hat. der vater sollte seine elternzeit immer frühestens!! 7 wochen VOR Beginn der EZ mitteilen, damit er schutz hat. ihr seid früher dran. eine genehmigung für eine elternzeit braucht der vater nicht, da er diese lediglich mitteilt. der AG hat das nicht zu genehmigen und kann es nicht ablehnen.
von
mellomania
am 17.01.2020, 21:36
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Vielen Dank schon mal für deine Antwort. Meinst du, das bedeutet nun, dass er ab dem 20.3. also Elternzeit hat aber er wird halt blöderweise in dieser Zeit kein Elterngeld bekommen?
von
DortmundLady124
am 17.01.2020, 21:47
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Umgekehrt: Er hat keine Elternzeit, aber Elterngeld. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit, sondern Hausmann mit Elterngeldbezug. Und ist darüber auch krankenversichert.
von
Port
am 17.01.2020, 22:03
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Port, meinst du von. 1. Bis 19. Mai, oder? Er könnte in der Zeit Elterngeld als Hausmann erhalten? Ist das dann dieser Sockelbetrag von 300 Euro im Monat oder berechnet sich das Geld auf Grundlage des Gehalts? Und hätte das irgendwie Einfluss auf ALG1, das er ja hoffentlich dann im Anschluss erhalten würde? (Falls er bis dahin keinen neuen Job gefunden haben sollte...)
von
DortmundLady124
am 17.01.2020, 22:15
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Das Elterngeld wird immer aus den letzten 12 Monaten vor Geburt gerechnet, also bekäme er mehr als den Mindestbetrag von 300 Euro.
von
Port
am 17.01.2020, 22:21
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen. Das Chaos in meinem Kopf ist ein bisschen beseitigt. Mir ist nur eben noch nicht so ganz klar, wie es dann mit ALG 1 aussehen wird, weil er ja ab 1. Mai arbeitslos sein wird, er das Elterngeld ja aber monatsweise nehmen muss (also bis 19.Mai)...
von
DortmundLady124
am 17.01.2020, 22:31
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Ja und? Dann steht er eben dem Arbeitsmarkt ab 20. Mai wieder zur Verfügung und bekommt nahtlos ALG1, sofern er seine Arbeitslosigkeit RECHTZEITIG anmeldet und keinen neuen Job haben sollte.
Zu bedenken gebe ich noch, dass er nicht darauf hoffen kann, ALG1 zu bekommen nach Hausmann-Zeit mit Elterngeldbezug, wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist. Ruckzuck stecken sie ihn in eine Fortbildungsmaßnahme ganztags. Bitte nicht versuchen zu betrügen, geht nach hinten los.
von
Port
am 17.01.2020, 22:39
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Ah okay, hab's verstanden. Tausend Dank dafür, wirklich. Kinderbetreuung ist gesichert, haben einen Kita-Platz.
von
DortmundLady124
am 17.01.2020, 22:43
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Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Warte mal ab, was die Anderen schreiben. Ich bin mir nicht zu 100 % sicher, komplett richtige Angaben gemacht zu haben. Alles Gute!
von
Port
am 17.01.2020, 23:00
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit- Elterngeld??
Dein Mann bekommt ab 19.05 alg1 wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Und die beiden Monate 20.03.-19.04 ganz normal Elterngeld. Das berechnet sich aus dem Lohn von den 12 Monaten vor Geburt.
Dringend aber 3 monate vor dem 30.04. arbeitslos melden
Mitglied inaktiv - 18.01.2020, 09:07