Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Problematik an Sie. Ich bin Krankenschwester und zur Zeit mit einem kleinen, späten Nachzügler ( Geschwister 13 und 10 ) im 1 jährigen Erziehungsurlaub, dieser endet nun bald. Ich habe mein Wunsch auf Teilzeit ( 5-6 Nächte ) nach der Elternzeit frühzeitig ( letztes Jahr noch )per E-Mail mitgeteilt und mir wurde eine Zusage / Planung mit 5 -6 Nächten zu gesendet. ( vorher 12 Nächte ) Da mein Lebenspartner ebenfalls im Schichtdienst tätig ist, teilte ich auch diese Info früh mit . Nun fand ein persönliches Gespräch mit Arbeitgeber ( 2 Personen ) statt . In diesem Gespräch kristallisierte es sich jedoch alles ganz anders. Da ich nur am Wochenende , ,Feiertagen und wenn mein Lebenspartner Urlaub hat ( da ist aber ein kompletter Jahresplan vorhanden und somit auch planbar in meinen Augen ) Dienste übernehmen kann, versuchten sie mich zu überreden , den jetzigen Vertrag zu kündigen und auf 450 Euro als Aushilfe wieder anzufangen. Die Begründung lautete : als Aushilfe könnte sie meinen "Wunschdienstplan" berücksichtigen ohne Probleme mit den anderen Kollegen zu bekommen. Ich habe natürlich nicht gekündigt oder den Aushilfsvertrag unterschrieben. Ich kann doch meinen unbefristeten Vertrag nicht gegen einen 450 Euro Aushilfsvertrag austauschen. Kann ich darauf bestehen, daß ich die 5 - 6 Nächte mache ? Wie sieht es mit einem Aufhebungsvertrag aus ? Hat man dann eine Sperrfrist ? Wie verhalte ich mich am besten ? Das Verhältnis vom AG mir gegenüber ist seit der Schwangerschaft aufgrund eines Beschäftigungsverbotes irgendwie angespannt. Danke schonmal in voraus für die Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen. :-)

Mitglied inaktiv - 09.05.2018, 22:45



Antwort auf: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Hallo, die Begründung kann ich auch nicht verstehen. es scheint ja doch betrieblich möglich zu sein, sie nach ihren Wünschen zu beschäftigen und außerdem scheint ein Anspruch zu bestehen, da der Betrieb wohl mehr als 15 Arbeitnehmer hat. Ich würde weiter verhandeln! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2018



Antwort auf: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Hallo, Ich hoffe es ist ok, wenn ich auch etwas schreibe. Meine Situation war/ist ähnlich und ich kann den AG schon etwas verstehen. Zumindest zwecks der Kollegen. Durch das Beschäftigungsverbot, auch das hatte ich sofort, hatte er allerdings keine Nachteile. Lösung bei mir. 450 Euro Job, befristet auf 12 Monate. Danach automatisch wieder alter Vertrag oder eben, wenn ich möchte, weiteres Jahr auf 450 Euro Basis. Ich arbeite jetzt nur 21 Stunden im Monat (2 Nächte) und habe inkl. Urlaubs und Weihnachtsgeld die 450 Euro voll. Wäre das nichts? Liebe Grüße Romy

von Romy1977 am 09.05.2018, 23:13



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Hallo , klar ist es OK wenn du auch antwortest ;-) Naja, als Anhang ich soll 4 Nächte auf 450 Euro leisten pro Monat. Wenn 4 planbar sind warum dann keine 5 - 6 ? ;-) außerdem hätte ich bei der Nachtanzahl und ( 450 ) Lohn ein Stundenlohnminus von etwa 3 Euro ohne Zulagen. Somit wäre es eigentlich gar nichts für mich. :-)

Mitglied inaktiv - 09.05.2018, 23:35



Antwort auf: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Hast du einen expliziten Nachtdienstvertrag? Das Problem ist, dass du normalerweise keinen Anspruch auf bestimmte Dienste/Tage hast. Wenn du X Stunden im Monat vereinbart, kann deine Leitung dich so verplanen, wie sie dich braucht. Wäre eine Möglichkeit, die EZ zu verlängern (das geht nach einem Jahr allerdings nur mit Zustimmung des AG) und probeweise erstmal weniger zu arbeiten. Dann siehst du ja, wie es im Team läuft und ob Aufstocken nach der EZ zu deinen Wünschen möglich ist. Bei uns ist es dank Personalmangel zum Glück kein Problem, die gewünschten Stunden/Schichten zu bekommen.

von malini am 10.05.2018, 06:46



Antwort auf: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Guten Morgen, ja ich habe einen reinen Nachtdienstvertrag und Wochenenden und Feiertage werden doch eh nie " gerne " gearbeitet. Ich habe vorher viele Überstunden geleistet ( sind noch knapp 200 vorhanden ) , da ich eben flexibeler war, das bin ich nun leider nicht mehr und glaube, daß dies das Hauptproblem ist. Personalmangel im Nachtdienst liegt ebenfalls vor.

Mitglied inaktiv - 10.05.2018, 07:08



Antwort auf: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

wenn du einen reinen nachtdienst vertrag hast, also nix dabei steht, dass du bei bedarf auch tagsüber eingesetzt wirsr, dann gilt der.

von mellomania am 10.05.2018, 08:38



Antwort auf: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Wenn 4 planbar sind warum dann keine 5 - 6 ? ;-) Weil dein Partner ebenfalls im Schichtdienst arbeitet, und deswegen deine 5-6 Nächte sich ganz danach richten müssen, wann DU frei bist, und nicht danach wann der Arbeitgeber dich braucht. Ich denke, dein Arbeitgeber ist da schon großzügig auf dich zugekommen, indem er dir den 450 € Job zu deinen Verfügbarkeiten angeboten hat. Eigentlich muss er dir nicht so weit entgegenkommen. Schließlich sind auch andere Kollegn nicht zu jeder beliebigen Zeit verfügbar. Und da muss er allen gegenüber fair sein, wenn er die Schichten zuteilt.

Mitglied inaktiv - 10.05.2018, 11:26



Antwort auf: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Fragte die Kollegen ( drei Stück ) nach den Wochenenden, alle damit kein Problem das nur We und einer möchte dringend reduzieren, empfinde es nicht als entgegenkommend, wenn ich 4 Nächte mit einer Stundenlohn - Differenz von 3 Euro angeboten bekomme, aber genauso den gleichen Aufgabenbereich / Verantwortung , würdest du ohne Begründung eine so hohe Stundenlohndifferenz annehmen ;-) ... Sorry, ich nicht ...

Mitglied inaktiv - 10.05.2018, 13:32



Antwort auf: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

"Das Verhältnis vom AG mir gegenüber ist seit der Schwangerschaft aufgrund eines Beschäftigungsverbotes irgendwie angespannt." Ist da irgendwas vorgefallen, was von deiner Seite nicht ganz okay war? Es hört sich danach an. Deine Ausführungen klingen etwas angesäuert. (Oder täusche ich mich da?). Vielleicht sind sie mit deinen Leistungen oder deiner Arbeit oder deinem Auftreten doch nicht ganz so zufrieden? Sehr gute Mitarbeiter vergrault man nicht. Entweder du akzeptierst das Angebot des AGs oder du fragst, ganz ehrlich und offen nach, was die eigentlichen Gründe sind für die Bedenken bzw. das angespannte Verhältnis zum AG. NACH der Elternzeit steht dir zwar der ursprüngliche Vertrag zu, aber zu den Zeiten, wo der AG dich braucht. Wenn du das nicht leisten kannst, der Betreuung wegen, müßt ihr einen Kompromiss aushandeln oder du kündigst und suchst dir etwas anderes.

Mitglied inaktiv - 10.05.2018, 17:54



Antwort auf: Kündigung Elternzeit, Aufhebungsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

;-) naja, ein Arbeitgeber sollte sich mit dem Mutterschutzgesetz auskennen , mehr möchte ich dazu auch lieber nicht sagen. Meine Überstundenanzahl spricht ebenfalls dafür, dass ich wohl oft eingesprungen bin usw...wenn sie mit meiner Arbeit ( wie du sagst ) nicht zufrieden wären, steht Ihnen doch einer Kündigung ihrerseits mir gegenüber nichts im Wege ? ( wie gesagt, bezieht sich nur auf deine Aussage) . also sei mir nicht böse, wenn das leider gar nichts mit der Grundfrage zutun hat. :-) Wünsche dir noch einen schönen Abend. :-)

Mitglied inaktiv - 10.05.2018, 18:42



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