Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während der Elternezeint in Teilzeit beschäftigt aber sehr unzufrieden-Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während der Elternezeint in Teilzeit beschäftigt aber sehr unzufrieden-Kündigung

jennyprin

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben das Modell Elterngeld Plus gewählt. Mein Mann arbeitet nun wieder Vollzeit ich weiterhin in Teilzeit. Ich bin nach dem Mutterschutz in Teilzeit gegangen (28 Stunden/wöchentlich) Meine Elternzeit habe ich bis zum 8.10.17 beantragt, da endet meine Bezugszeit für Elterngeld-Plus.(ich habe dann 23 Monate Elternzeit genommen) Nun funktioniert die Zusammenarbeit mit meinem Chef seit ich in Teilzeit bin überhaupt nicht mehr und ich würde am liebsten kündigen weil ich so unglücklich bin. Es belastet mich sehr. Ich arbeite in der Firma seit fast 6 Jahren, seit 02.2016 in Elternzeit/Teilzeit. Was hätte das für Auswirkungen? Einen neuen Job habe ich noch nicht und ich würde nun auch gern noch etwas zu Hause bleiben (1-2Monate) um mich vom Stress und Ärger im aktuellen Job zu erholen. Ich erhalte sicher auch erst mal eine Sperre beim Arbeitsamt und das Elterngeld-Plus fällt dann auch weg? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum so kompliziert, gehen Sie doch einfach wieder in Elternzeit. Dann fällt zwar die Teilzeittätigkeit weg, sie sind aber ganz normalen Elternzeit etc. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst doch die TZ Stelle mit der üblichen Kündigungsfrist kündigen und in Elternzeit bleiben. Damit bleibst du bis 8.10.2017 krankenversichert und behältst deine ursprüngliche Stelle mit Kündigungsschutz. Natürlich gibt es dafür dann kein ALG, sondern dein Mann muss für deinen Unterhalt sorgen. Entweder hat es sich im Oktober wieder beruhigt oder du hast bis dahin eine andere Vollzeit-Stelle gefunden - ist ja noch ein halbes Jahr Zeit. Oder du findest inzwischen eine andere TZ-Stelle mit 15-30 Stunden, dann hast du wieder TZ in EZ.


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