Vampir 81
Hallo Frau Bader, diese Frage wurde schon oft gestellt, aber leider für mich nicht 100% eindeutig geklärt! Ich bin als ZMA in der Stuhl Assistenz seit 29.2. im Beschäftigungsverbot! Ende Juli bekommen wir Urlaubsgeld und Ende November Weihnachtsgeld! Beides zusammen ergibt ein komplettes 13 Jahresgehalt. Mein Mutterschutz beginnt am 21.8. Und der ET liegt auf dem 2.10.16. Unser Berufsstand ist leider nicht mehr in einem Tarifvertrag aufgeführt! Lt. Arbeitsvertrag ist nur das Weihnachtsgeld angegeben, mit der Klausel, dass hier auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch erwächst! Lt. Dem Steuerbüro der Praxis würde mir kein gesetzlicher Anspruch auf beide Gelder zustehen! Das Motto des AG lautet, nur wer arbeitet bekommt die Zulagen! D.h. alle arbeitenden Mitarbeiter haben das Urlaubsgeld erhalten! Meinen kompletten Jahresurlaub konnte ich vor Eintritt des BV nicht nehmen. Was ist nun wirklich gesetzlich bindend? Anspruch ja/nein, wenn alle AN es bekommen? Was ist mit dem Weihnachtsgeld, dass in den Zeitraum des Mutterschaftsgeldes hinein fällt? Ist die Betriebszugehörigkeit mit entscheidend? Bei mir sind es 12 Jahre! Vielen herzlichen Dank im voraus Claudia
Mitglied inaktiv
Wenn es eine freiwillige Zahlung ist, kann der AG nach eigenem Ermessen zahlen oder nicht. Aber eigentlich ist das generelle Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber auch kein Grund, nicht Urlaub in Anspruch zu nehmen. Das wäre sogar sinnvoll, weil es der Umlagekasse Kosten ersparen würde. Wenn du den Urlaub abfeierst, zahlen sie vielleicht doch auch das Urlaubsgeld. Frag nach. Ansonsten wärst du gegenüber den arbeitenden Kolleginnen doppelt und dreifach bevorzugt. Du hast immer frei bei vollem Gehalt, bekommst nachher evtl noch den Urlaub ausbezahlt, und forderst dazu noch Urlaubsgeld für einen Urlaub den du nicht genommen hast...? Verständlich dass dein AG keine Lust hat, auch noch Urlaubsgeld zu zahlen.
Behnke
Da die Zeiten eines BV grundsätzlich als Beschäftigungszeiten gelten, stehen Ihnen diese JahresSonderzahlungen i.d.R. zu. Dies hängt natürlich davon ab, wie die Zahlung in Ihrem TV geregelt ist. Schwangere sind aber grds. den arbeitenden Kollegen gleichzustellen. Vgl. Urteil bag 10 azr 258 98. bzgl. des Urlaubs gilt, dass Ihnen dieser weiterhin zusteht (auch wenn dieser bereits beantragt und genehmigt war)und Sie diesen auch nicht während des BV nehmen müssen. Sie sind da auch nicht bevorteilt, denn der AG bekommt Ihre komplette Abwesenheit über die U2 ersetzt.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Seit dem 24.02.16 habe ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Beginn Muschu. Davor war ich wochenlang schon krank geschrieben. Ich habe jedoch an einem der wenigen Tage, an denen ich im Büro war einen Urlaubsantrag für die Zeit vom 02.05.-31.05.16 gestellt. Beginn Mutterschutz is ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit dem 12.03.19 im Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsvertrag läuft am 14.10.19 aus. Mein EET ist am 10.10.19. Kann der Arbeitgeber mir den Urlaub auszahlen? Generell ist aber kein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld vorgesehen. Es gibt ein Gehalt für zwölf Monate ohne Sonderzahlungen. Viele Grüße Le ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen