Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsentgeltzahlung bei Beschäftigungsverbot

Frage: Urlaubsentgeltzahlung bei Beschäftigungsverbot

Maida84

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Hallo Frau Bader, aufgrund sehr starker Hyperemesis und einer Risikoschwangerschaft habe ich seit Beginn meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Entbindungstermin ist der 15. August 2018. Ich bekomme mein Gehalt von meinem Arbeitgeber ganz regulär ausgezahlt und habe für Juni auch Urlaubsgeld bekommen. Meine Frage ist, ob ich auch noch Anspruch auf das Urlaubsentgelt habe, für den Urlaub den ich mir nicht nehmen konnte und nicht nehmen werden kann. Habe 30 Tage Urlaub im Jahr. Und falls ich Anspruch auf Urlaubsentgelt habe, für wie viele Tage würde man das Urlaubsentgelt auszahlen? Mein Entbindungstermin ist der 15.08.2018, aber der Arbeitgeber muss mir ja bis 8 Wochen nach der Entbindung, das heißt bis Anfang Oktober den Lohn fortzahlen. Bei 30 Tage Urlaub im Jahr wären das 22,5 Tage. D.h. müssre mein Arbeitgeber dann für 22,5 Tage mir Urlaubsentgelt zahlen? Muss dazu noch sagen, dass mein Vertrag bis zum Ende des Jahres befristet ist. Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG, M. Gill


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben keine Anspruch auf Auszahlung, Sie müssen den Urlaub dann in oder nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB


mellomania

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du möchtest den urlaub ausbezahlt bekommen? das geht nur, NACH beendigung des arbeitsverhältnisses.


Mitglied inaktiv

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Du nimmst deinen Urlaub nicht und er geht dir nicht verloren. Warum sollte dein AG Dir also auch noch Urlaubsgeld zahlen? LG Lilly


mellomania

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endet das arbeitsverhältnis ende des jahres. DANN kannst du die auszahlung anfordern wenn du ihn bis dahin nicht genommen hast. aber das geld erhälst du dann erst NACH ende des vertrages mit der letzen abrechnung.


cube

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wird wie Weihnachtsgeld in manchen Unternehmen als 13. Monatsgehalt jeweils hälftig zu Juni/Juli zB und Dez. ausgezahlt. Damit ist dann nicht die Auszahlung des Urlaubs gemeint. So wie ich es kenne, hat man auf das Urlaubsgeld ebenso wie auf den vollen Jahresurlaub nur Anspruch, wenn der Vertrag erst nach dem 30.6. eines Jahres Endet. Ansonsten nur anteilig.


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