Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Frage: Urlaubsanspruch

TnaMUC

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Liebe Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf den Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitsmodells (Arbeitstage). Im Jahr 2020 habe ich teilzeit an drei Tagen in der Woche gearbeitet. Ab Mai begann der Mutterschutz. Bis dahin habe ich Resturlaub aus dem Jahr 2019 aufbrauchen müssen. Fakt ist dass aus dem Jahr 2020 noch 12 Urlaubstage übrig geblieben sind. Dieses Jahr habe ich ab Februar wieder angefangen in teilzeit (selbe Stundenanzahl) zu arbeiten. Diesmal aber an 5 Tagen in der Woche. Nun habe ich für das neue Jahr meinen normalen Urlaub. Aber für 2020 habe ich noch immer 12 Tage Urlaub die ich 2020 nicht aufbrauchen konnte, weil ich ja erst noch Resturlaub aus 2019 nutzen musste. Ist das korrekt? Hätte man die 12 Resturlaubstage aus 2020 für 2021 nicht auf das neue 5Tage Modell umrechnen müssen? Denn hätte ich die 12 Tage bereits letztes Jahr aufbrauchen können, hätte ich wegen der drei Tage Woche ja 4 Wochen Urlaub gehabt. Da ich dieses Jahr eine 5 Tage Woche habe, ergeben diese 12 Resturlaubstage nur 2,5 Wochen Urlaub. Ist das korrekt? Vielen Dank vorab für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wird umgerechnet. Tolle Rechenbeispiele finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-urlaub-13-urlaubsanspruch-bei-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit-waehrend-des-urlaubsjahrs-vor-dem-wechsel-wurde-noch-kein-urlaub-genommen_idesk_PI42323_HI2583259.html Liebe Grüße NB


TnaMUC

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Hallo Frau Bader , vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe eine Rückfrage: wo steht der gesetzlich Text dazu? Also unter welches Gesetz fällt das? Außerdem habe ich für dieses Jahr nur 26 statt 28 Urlabstage erhalten (habe im Januar noch nicht gearbeitet) erhalten. Das wird damit begründet dass ich letztes Jahr vor dem Mutterschutz und Elternzeit an 3 Tagen in der Woche und jetzt ab diesem Jahr Februar an 5 Tagen arbeite und dass dan umständlich berechnet wird. Bin im öffentlichen Dienst tätig falls das relevant ist. Danke vorab.


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