Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Frage: Urlaubsanspruch

Desdi

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Hallo Frau Bader, Zunächst wünsche ich Ihnen Frohe Ostern! Zu meiner Frage: Ich arbeite derzeit an 3 Tagen pro Woche je 4 Stunden, Urlaubsanspruch: 18 Tage/Jahr. Nun wechsele ich intern in eine andere Abteilung und erhöhe ab nä. Monat auf 5 Tage à 5 Stunden bei 30 Urlaubstagen pro Jahr. Urlaub habe ich 2018 noch keinen genommen. Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr? Vielen Dank und lieber Gruß :-)


Sternenschnuppe

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Mitglied inaktiv

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Ich denke auch, dass man dafür keine Anwältin bemühen muss, sondern höchstens seinen Taschenrechner braucht.


Desdi

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Dann rechnet es mir doch vor! Ich weiß nicht, wie man das mit den Stunden verrechnet....


Desdi

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... vielleicht wird ja auch ausgezahlt?! Ich kenne die Rechtslage nicht! Falls es keine Besonderheiten gibt sind es 25 Tage, das ist nicht das Problem. Vielleicht hab ich die Frage zu oberflächlich gestellt...


Desdi

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Ich habe zukünftig auch einen höheren Stundenlohn. Wird der berücksichtigt und wenn Ja, wie?


Mitglied inaktiv

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Wenn du ab nächsten Monat, also ab Mai deinen neuen Vertrag hast, dann hast du für den alten Vertrag 4/12 von 18 Tagen, das sind 6 Tage Urlaubsanspruch. Ich würde sagen, dass du die in dem laufenden Monat abfeiern musst, bevor der neue Vertrag im Mai beginnt. Im neuen Vertrag hast du 8/12 von 30 Tagen, das sind 20 Tage. Auf jeden Fall braucht man keine Rechtsanwältin, um ein ein paar simple Rechenaufgaben zu lösen. Das ist keine Rechtsfrage. Würdest du auch eine Rechtanwältin bemühen, wenn das richtig was kosten würde?


cube

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Der Anspruch berechnet sich anteilig. Also 18:12=1,5 x 4 = 6 Urlaubstage für Jan bis Einschl. April. Dann 30:12=2,5 x 8= 20 Urlaubstage für Mai bis Dezember, macht insgesamt 26 Tage für 2018. Die Stunden haben damit nichts zu tun.


Desdi

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Ich hätte die Stunden der "alten" Tage auf die Stunden der "neuen" Tage umgelegt. Im April darf ich keinen Urlaub mehr nehmen - abfeiern geht also nicht. Bleibt zusätzlich die Frage, wie sich das höhere Gehalt auswirkt? Reduziert sich evtl. mein Urlaub, weil die Stunden mehr wert sind? Und mal ehrlich: Hier stehen viele Fragen, die auch ohne Rechtsanwältin und unter Einbeziehung anderer Institutionen geklärt werden könnten.


Desdi

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...das war meine Frage!


Mitglied inaktiv

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Die Überheblichkeit ist wieder grandios. 100 Punkte Uriah. Abfeiern muss die Fragestellerin übrigens überhaupt nichts. Kann umgerechnet werden. So viel zum Thema niveauvolle Beratung und dem Ansehen des Forums schaden...


Tini_79

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Sie verbleibt in dem Unternehmen, wechselt lediglich die Abteilung- warum sollte sie gezwungen sein, den Urlaub zu verbrauchen? Und wenn sie zB regt schnell kündigt - wie wird der Urlaubsanspruch dann ausgezahlt? Zu aktuellem (höheren!) Gehalt????


Desdi

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Vielen Dank für Eure Unterstützung und Mitteilung Eurer Sicht auf meine Frage!


cube

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Sie kann sehr wohl beim Wechsel intern eine Kündigung für die bisherige Stelle erhalten u einen neuen für die neue Position. Dann würde der bisherige resturlaub zu alten Gehakt ausgezahlt. Ansonsten würde bei Auszahlung ein Durchschnitsgehalt aus den letzten 13 Wochen gebildet u zur Auszahlung des Urlaubs herangezogen.


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