Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch??

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch??

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Ich habe vor gut einem Monat (13.11.) meinen Urlaubsschein bei unserem Büroleiter abgegeben und diesen bisher immer noch nicht zurück. Habe ihn vor gut 1 1/2 Wochen darauf angesprochen, da ich mich bis vor Weihnachten für den GVK (den ich Nachmittags und nicht Abends belegen möchte) angemeldet haben muß). Mittlerweile hat er wohl bei der Barmer angerufen (wieso auch immer - bin dort auch nicht versichert, sondern bei der Daimler BKK). Wieviel Urlaub steht mir zu? Mein ET ist der 28.04.09, Mutterschutz beginnt am 17.03.09 und Urlaub habe ich beantragt vom 16.02.-16.03.09, genau 20,5 Tage). Habe noch 7,5 Tage bzw. 6,5 Tage Resturlaub von diesem Jahr (ein Tag geht für den 2.1.09 ab). Insgesamt bekomme ich im Jahr 29 Tage Urlaub. Steht mir der Urlaub bis zum 23.06.09 (voraussichtliches Ende des Mutterschutzes) zu oder für den vollen Juni 2009? Ich habe den Urlaub bis zum 23.06. berechnet und das wären aufgerundet 14 Tage (bis zum 30.06. wären es sogar 14,5 Tage) zuzüglich mein Resturlaub von 6,5 Tagen, also 20,5 Tage. War bisher des Öfteren arbeitsunfähig geschrieben wg. diverser unterschiedlicher Diagnosen, hatte aber immer Lohnfortzahlung, also kein Krankengeld bezogen. Kann man mir hierfür Urlaubstage abziehen oder mir die vier Wochen Urlaub verweigern und ich muß sie "verkleckern" - zumal ich danach ja sowieso erst einmal in Elternzeit bin? In meiner ersten SS hatte ich irgendwie keine Probleme damit, vier Wochen am Stück durchzubekommen. Sorry für das lange Posting und danke schon einmal für Ihre Antwort. LG Danie mit Chiara *13. Juli 2003 + Babyboy inside 20+4


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf Urlaub bis zum Monat des Endes des Mutterschutzes. Für Krankheit / BV kanbn Ihnen kein Urlaub abgezogen werden. Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, hierbei sind Betriebsinteressen zu berücksichtigen. Liebe Grüsse, NB


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Muß ich außerdem so lange auf die Genehmigung meines Urlaubes warten? Zumal es bis dahin ja nicht mehr wirklich lange ist (nun hätte ich bis dahin noch 7 Arbeitswochen, sprich 35 1/2 Tage) und irgendwie muß ich den Urlaub ja "unterbringen". Zwischen Weihnachten und Neujahr, also ab 22.12.-02.01. habe ich außerdem Urlaub und müßte nun langsam einmal wissen, was Sache ist. LG Danie mit Chiara *13. Juli 2003 + Bauchfloh inside 20+4


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Urlaub ist mind. bis Ende des (vollen!) Monats in den der letzte Tag des MuSchu fällt, also mind. voller Juni. § 17 BEEG Wann und wie schnell Urlaube genehmigt werden müssen... keine Ahnung. Geh doch hin und frag wo das Problem ist. Désirée


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