MamavonMia123
Hallo Frau Bader, ich arbeite aktuell TZ in EZ (habe dabei keine 5 Tage-Woche und daher einen reduzierten Urlaubsanspruch pro Monat). Aktuell bin ich wieder schwanger. Zum 31. des Monats wird mein Mutterschutz beginnen, zum 30. werde ich daher meine EZ beenden, womit im MS mein Vollzeit-Vertrag wieder in Kraft tritt. Meine Frage: Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch für diesen letzten Monat? Richtet der sich nach dem TZ oder den VZ Vertrag. Der VZ Vertrag gilt ja nur für einen Tag des Monats und in diesem würde zudem die EZ beendet. Vielen Dank im Vorraus.
Hallo, jeden Monat, den man nicht vollständig in EZ ist, hat man Anspruch auf Urlaub aus VZ. Also auch in dem von Ihnen angesprochenen Monat. Liebe Grüße NB
Felica
VZ würde ich sagen. Hättest du in der EZ nicht gearbeitet, hättest du für den Monat auch vollen Urlaubsanspruch.
KielSprotte
Urtaubsanspruch wird i.d.R. nach vollen Monaten berechnet, Ausnahme EZ-Monate. Also: kein Anspruch auf TZ-Urlaub, da kein voller Monat. VZ-Anspruch ja, da kein voller Monat EZ.
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