1.Kind EZ vom 30.10.14-geplant 29.10.14 EZ wurde zum Mutterschutzbeginn des 2.Kindes beendet. 2. Kind ist am 28.6.16 geboren. EZ ist bis zum 27.6.2019. KM hat beim AG keine Übertragung von 12 Monate EZ 1.Kind gefordert. Kann Sie das noch? Wenn ich es richtig lese fällt das Kind unter die alten Regelungen und da geht das nur mit Zustimmung vom AG. Lt. Berechnung KM hat diese noch 21 Tage Urlaub wegen Mutterschutz. Diese Tage würde sie gerne in Anschluss an die EZ vom 2.Kind nehmen: 28.6.19-29.7.19 (Wochenende rausgenommen). Lt. KM steht ihr für Juni 19 der volle Urlaubsanspruch zu. Also 2,5 Tage, welche sie auch direkt im Anschluss nehmen möchte und somit bis zum 31.7.19 Urlaub hätte. Dann bliebe noch 0,5 Tage über. Hat die KM Anspruch auf Urlaub während der EZ, wo sie nicht gearbeitet hat? Der AG hat bis dato nichts von Kürzung etc. gesagt. Da das 2.Kind frühestens zum 5.8.19 in die Kita kann, Eingewöhnung etc. dann noch folgt, wäre jeder Tag Urlaub für sie "Gold wert". Kann die KM ihren restlichen Urlaub aus 2019 (Juli-Dez.= 15 Tage) direkt im Anschluss nehmen: 1.8.19-20.8.19? Was passiert, wenn sie während dieser Zeit oder in den ersten Arbeitstagen kündigt? Muss Sie dann den Urlaub "zurück zahlen"?
von Ani123 am 21.03.2019, 01:49