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Hallo Ich bin jetz in der 28.Ssw ind mein Baby kommt im Juni. Ich bin Vollzeit Beschäftigt.Meine Frage wieviel Urlaub steht mir noch zu bis zur Geburt? Ich habe im Jahr 26 Tage Urlaub eine 37,5 Stunden Woche und eine 5 Tage Woche.Wäre schön wenn mir jemand helfen würde!!! MFG
Hallo, Sie haben Anspruch bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet. Wenn das zB der August ist: 8/12 vom Gesamturlaub. Liebe Grüsse, NB
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Hallöle, also so weit ich weiß, noch bis die 8 Wochen nach der Entbindung... angenommen Dein Baby käme 30 Juni, dann bekämest Du die Urlaubstage für Juli und April auch noch dazu So war es glaube ich bei mir zumindest... Sollte es bei Euch in der Firma auch Urlaubsgeld geben, steht Dir das auch zu LG Peeka
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Hallo, die Regelung des Urlaubsanspruches im Mutterschutz ist "umgekehrt" in §17BEEG geregelt: Für jeden Monat, in den dein Muschu hineinragt (und sei es auch nur ein Tag) hast Du vollen (!) Urlaubsanspruch. Arbeitest Du direkt nach dem MuSchu weiter, hast Du den vollen Jahresurlaubsanspruch ganz normal. Wieviel es genau ist bei Dir, kommt darauf an, wann das Baby kommt, denn ab da zählen erst die 8 Wochen nach der Geburt :-) Viele Grüße Désirée
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Erstmal danke für eure Antworten. Mein Baby ist ausgezählt für den 19.06.07. Also der Muschu würde so am 8.05.07 beginnen und mein Chef sagte ich hätte dann noch 9 Tage Urlaub... MFG
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Und werde danach erstmal den vollen Erziehungsurlaub genießen.
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für dich bedeutet das: 26 urlaubstage :12 monate =2,17 x8 (bis august geht dein mutterschutz, also hast du bis einschliesslich ende august urlaubsanspruch) =17,36 du hast für dieses jahr also noch 18 tage urlaub. lg two_kids
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Danke ihr habt mir sehr geholfen. Kann man das irgentwo im Nachlesen und ausdrucken, weil ich jetz schon weiß, dass es eine Diskussion mit meinem Chef gibt? Vielen Dank MFG Sabrina
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Hallo, bei 17,36 Tagen Urlaubsanspruch wird die Zahl leider abgerundet. Sie hat somit nur 17 Tage Anspruch. Erst ab ,5 wird aufgerundet. Gruß Arlett
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Hallo ich hab doch schon geschrieben, wo es steht: § 17 BEEG Da steht, daß nur für volle Monate EZ der Jahresurlaub gekürzt werden kann. Viele Grüße Désirée http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html
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