Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch nach 2 Schwangerschaften Mit EU

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch nach 2 Schwangerschaften Mit EU

piepaps

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Hallo, ich bin etwas verwirrt, deshalb meine Frage: Am 30.11.2012 bin ich das erste Mal in den Muterschutz gegangen der am 08.03.2013 endete. Direkt im Anschluss am 09.03.2013 hat meine Elternzeit begonnen welche ich aufgrund einer erneuten Schwangerschaft am 04.06.2014 vorzeitig beendet habe um erneut am 05.06.2014 in den Mutterschutz zu gehen. Der zweite Mutterschutz endete am 25.09.2014 und ab dem 26.09.2014 war ich dann wieder in Elternzeit. Diese endet am 30.09.2016. Nun meine Frage: Ich hatte für 2012 noch 24 Tage Resturlaub, im Jahr 2013 hätte ich 26 Tage Urlaub gehabt, da bekomme ich für die Monate Januar und Februar insgesamt 4,3 Tage, steht mir nun für die Mutterschutzzeit im Jahr 2014 auch noch Urlaub zu? 2014 wurde bei uns der Urlaubsanspruch auf 30 Tage im Jahr erhöht, dann währen das für die 2 Monate Mutterschutz nochmals 5 Tage. Plus die drei Monate die ich dieses Jahr noch arbeiten werde das währen 7,5 Tage, habe ich dieses Jahr noch 40,8 Tage Urlaub?? Und nächstes Jahr kommen dann noch mal 30 Tage dazu? Kann das wirklich sein?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


IngoAC

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Nein, da du für 2013 noch den Urlaub für März und für 2014 Juni, Juli, August und September erhalten mußt. wenn du am 30.9.16 wieder arbeitest bekommst du auch noch den September Urlaub voll. LG Ingo


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