Nati511
Hallo Frau Bader, ich arbeite seit 16 Monaten bei einer Zeitarbeit und bin seither nur in einem Unternehmen eingesetzt. Im März und Juli 2011 standen Übernahmen der Firma an, mich zu übernehmen. Diese sind aber jeweils 2 Tage vor Termin gescheitert. Soviel zum Vorwort. Letzte Woche habe ich nun Urlaub zwischen den Feiertagen beantragt. Dieser wurde auch mit dem Unternehmen wo ich eingesetzt bin abgestimmt ( was immer gemacht werden muss um überhaupt Urlaub zu bekommen) Jetzt sagt mir die Zeitarbeit das geht nicht mehr, das wäre zu spät. Das hätte ich im Februar 2011 einreichen müssen. Konnte ich ja nicht, da ich von einer Übernahme ausging. Im Tarifvertrag steht drin dass spätestens 2 Wochen vorher der Urlaub beantragt werden muss - was ich ja einhalte) Ich hab jetzt das Problem das ich zwei Kinder habe, ein davon schulpflichtig. Können die wirklich sagen Pech gehabt? Ich bin doch auf Ferienzeiten angewiesen und im Januar ist in der Firma wo ich hinverliehen werde sowieso immer Urlaubssperre( das weiß auch die Zeitarbeit aus dem letzen Jahr). Selbst Versuche von der Firma brachten keinen Erfolg das ich die Tage bekomme. Begründung der Zeitarbeit: Es haben schon viele Mitarbeiter in der Zeitarbeit Urlaub und diesen im Februar eingereicht. Das würde zu teuer werden wenn noch mehr gleichzeitig in Urlaub gehen, dafür wäre kein Geld da. Ausserdem war ich ja jetzt krank (ich war im Sept 6 Tage) und da hab ich halt jetzt noch so viel übrig... Dazu sollte ich vielleicht noch sagen dass ich die Einzige aus Zeitarbeit in der Abteilung des entliehenem Unternehmens bin. D.h. ich würde mit keiner anderen "Zeitarbeit-Kollegin" kollidieren. Ich kann doch nix dafür wenn sich die Zeitarbeit keie Rückstellung für zu zahlenden Urlaub zurück gelegt hat. Ich weiß nur echt nicht wohin mit meiner schulpflichtigen Tochter. Ihr Papa und auch meine Mutter müssen selbst arbeiten. Danke für ihre Antwort.
Hallo, grds. ist der AG bzgl. des Urlaubs weisungsbefugt. Wenn aber keine betrieblichen Belange entgegenstehen, sollte er zustimmen. Die finanz. Lage sollte kein Argument sein, es sei denn, Ihr Urlaub ist existensbedrohend. Bzgl. der Frist im Febr. kommt es darauf an, ob es im Vertrag steht, dann haben Sie keinen Anspruch. Nun stimmt ja der Betrieb, wo Sie tatsächlich arbeiten, zu. Ich würde nochmals versuchen, mit dem AG zu reden - evtl. mit BR (wenn vorhanden) Liebe Grüsse, NB
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