Angelika_mit_Leopold
Liebe Frau Bader, ich habe vor im zweiten Elternzeitjahr wieder 50 % verteilt auf 2 1/2 Tage zu arbeiten. Vor Beginn des Mutterschutzes war ich zu 100 % beschäftigt, ich habe noch 21 Tage "alten" Urlaubsanspruch, den ich zu Beginn des zweiten Elternzeitjahres abbauen soll. Die Personalabteilung schlägt nun vor, dass ich 21 Tage (also 4 Wochen plus einen Tag) Urlaub nehmen soll und sie die Differenz zur 100 %-Stelle finanziell ausgleichen. Tatsache ist jedoch, dass ich normalerweise für 4 Wochen nur 10 Tage Urlaub brauche (d.h. 2 1/2 Tage pro Woche), wenn ich nur zu 50 % arbeite. Eine Freundin, die selbst Juristin ist, meinte, dass sich bei drei Arbeitstagen pro Woche der Urlaubsanspruch auf sieben Wochen beläuft. Ich hatte auch schon überlegt einen Monat zu 100 % zu arbeiten und danach Stunden zu reduzieren, allerdings widerspricht das meiner Meinung nach Definition "Teilzeit in Elternzeit". Können Sie mir weiterhelfen, wie man sich in diesem Fall am besten verhält? Vielen Dank! Angelika
Hallo, es wurde mal höchstrichterlich entschieden, das VZ-Urlaub auch VZ ausgezahlt werden muss. Sie würden dann also die EZ für den Unrlaub unterbrechen. Man kann es auch strecken, aber wenn Sie dann viel fehlen, stehen betriebliche Belange entgegen. Liebe Grüße NB
malini
Ich an meiner Stelle würde den Urlaub für nach der EZ aufheben. Du bist nicht verpflichtet, ihn in der EZ zu nehmen.
SumSum076
Was deine Personalabteilung da vorschlägt ist: EZ beenden Vollzeit-Urlaub abbauen und Vollzeit-Lohn erhalten (4 Wochen + 1 Tag). EZ wieder aufnehmen mit Teilzeit und Teilzeit-Lohn erhalten. Eine andere Variante kann sein: EZ laufen lassen Vollzeit-Urlaub auf Teilzeit umrechnen und in Teilzeit abbauen (dann, das hast du richtig verstanden, 8 Wochen lang (bzw, was deiner Teilzeit-Quote entspricht)) mit Teilzeit-Lohn. Nach Abbau des Urlaubes eben Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Ich persönlich würde den Urlaub umrechnen lassen und aufheben, um ein wenig Flexibilität für die ersten Schuljahre zu behalten. Gruß Sabine
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