Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub - teilweise Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub - teilweise Beschäftigungsverbot

Jenelin

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Hallo, meine Frauenärtzin hat mit vom 29.02. bis 31.03. ein BV mit 4 Stunden täglich ausgestellt. Zuvor habe ich von meinem AG Urlaub im März genehmigt bekommen (darunter auch Resturlaub aus 2011) . Bleibt der Anspruch bestehen und kann ich den Urlaub antreten oder muss ich nun die vier Stunden täglich arbeiten oder nachholen? Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, trotz des Beschäftigungsverbotes können Sie den Urlaub antreten. Es würde dann pro Arbeitstag ein Urlaubstag gerechnet. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Natürlich kannst Du den genehmigte Urlaub machen. Aber Du brauchst genauso viele Tage wie wenn Du Vollzeit arbeit gehen müßest - also nicht nur die Hälfte der Tage! LG Sabine


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