Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort weiter unten. Gibt es eine gesetzliche Vorschrift über den Urlaub, der im BV bzw. während der EZ anfällt und bis wann dieser zu nehmen ist? Ich glaube, meine Chefin benötigt ein wenig Unterstützung, sie denkt, dass ich den Urlaub so spät nicht mehr nehmen darf (bei mir wäre das EZ_Ende im Herbst 2012). Danke nochmal für Ihre Mühe! Viele Grüße Zweizahn
Hallo, § 17 BEEG (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie beantworten mir folgende Frage auch noch: Ich habe ab August (bevor ich von der Schwangerschaft wusste, bin sehr unerwartet schnell schwanger geworden) meine Arbeitszeit von 50% auf 80% erhöht. Mit wieviel Geld kann ich während des BV rechnen - 50% oder 80% oder irgend ein Mittel (so ähnlich wie beim Elterngeld)? BV besteht seit Ende September. Danke nochmals.
Mitglied inaktiv
Hallo, wie bereits gesagt steht das im MuSchG eindeutig drin. Und zwar in §17. Wenn Du z.B. am 1.11.2010 Dein Kind bekommst, dann steht Dir Urlaub bis 30.11.2010 zu. Dieser muss dann, wenn Du 1 Jahr EZ nimmst, bis 31.12.2012 genommen sein. Bei zwei Jahren EZ bis zum 31.12.2013 und bei 3 Jahren EZ bis zum 31.12.2014! Wenn Du Dein Kind vor dem errechneten Entbindungstermin bekommst, werden die Tage übrigens noch hinter die Geburt gehangen, die vorher gefehlt haben. Urlaubsanspruch hat man für die komplette Zeit die man gearbeitet hat + die Zeit in der man nicht beschäftig werden durfte (spricht z.B. Beschäftigungsverbot, Mutterschutz). Es werden dabei immer volle Monate genommen, wobei ein Monat als voll angerechnet wird sobald er angefangen wurde. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Ja, das habe ich verstanden. Bloß, kann der Arbeitgeber alternativ sagen, er will den Urlaub als Gehalt auszahlen anstatt, dass ich ihn als Urlaubstage nehme?
Mitglied inaktiv
Nein, nur wenn Du dem zustimmst. LG Sabine
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