Ann-Kathrin Aka
Hallo, meine Elternzeit endet im Dezember 2019 nach fast drei Jahren. Durch das Beschäftigungsverbot und Krankheit habe ich noch etwa drei Monate Resturlaub von vor der Schwangerschaft. Wenn ich das richtig verstehe, muss ich die dann in 2020 vollständig nehmen - zusätzlich zum regulären Urlaub, oder? Das natürlich sehr viel. Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber den Urlaubsantrag nicht genehmigt bzw. nicht auf meinen Urlaubsantrag reagiert? Beides ist leider bereits vorgekommen. Viele Grüße und danke für die Antwort im Voraus A.
Hallo, Sie können den Urlaub noch in 2021 nehmen. Am besten wäre es, wenn Sie den Resturlaub in Anschluß an die EZ in VZ nehmen. 3 Mo. kommt mir viel vor. Das sind ja ca. 60 Tage - da hatten Sie schon lange keinen Uralub mehr. Oder haben sie die EZ-Zeiten auch mit Urlaub belegt? Das wäre nicht richtig. Lieeb Grüße NB
cube
Nur wegen BV und Krankheit? Dann musst du aber sehr lange krank vor dem BV gewesen sein, dass du so viel Urlaub angesammelt hast. Oder hast du so gerechnet, als wenn du in EZ auch Urlaub ansammeln würdest? Das wäre nämlich falsch. der Jahresurlaub kann um je 1/12 pro Monat EZ gekürzt werden. In der Ez hättest du also eher gar keinen Urlaub angesammelt. Das nur so am Rande ...
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