maja7233
Liebe Frau Bader, ich hatte 2011 durch die Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot und mein Kind kam dann 2012 auf die Welt. Danach war ich für 2 Jahre in Elternzeit, habe vorzeitig die Elternzeit 2014 gekündigt weil das 2. Kind unterwegs war. und nun läuft meine EZ zu Ende Sept 2017 aus. Habe ich Anspruch auf den vollen Resturlaub aus dem Jahr 2011? Verfällt der Urlaub oder ein Teil nicht nach 3 Jahren? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. MfG
Hallo, da verfällt nichts Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 17 Urlaub [...] (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Für mich eindeutig... LG Lilly
maja7233
Ok. Du meinst es verfällt nichts. Dankeschön LG
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