Marieb1991
Hallo Frau Bader, Mein Mann ist seit dem 22.2 bis 22.06 in elternteilzeit er geht 50 % arbeiten. Jetzt kommt ein Schreiben das sie ihm für jeden vollen Monat ETZ 1/12 Urlaub streichen. Das wären 7,5 Tage Dürfen die das? Er hat doch gearbeitet da hat er doch auch in TZ einen Anspruch auf Urlaub. Danke schon mal
Hallo, der AG darf ihm den Urlaub aus VZ streichen. Er erarbeite sich aber Urlaubsansprüche aus TZ. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das darf er nicht. Ein vollständiges Kürzen um jeweils 1/12 geht nur, wenn er komplett in Elternzeit wäre. Aber man erwirbt in einer (Eltern)Teilzeit nur den Urlaubsanspruch aus der Teilzeit, nicht aus der Vollzeit. In seine Fall also nur 50%.
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