Guten Tag Frau bader,
Ich habe die Bestätigung für die Elternzeit 1 Jahr erhalten.
Nun steht darin nach Paragraph 17 Absatz 1 BEEG machen sie Gebrauch von der Klausel das sie ein zwölftel vom urlaub kürzen?
Was kann ich darrunter verstehen?
Und ist dies rechtens ?
Ich bin fest angestellt seit 5 Jahren für 30 Stunden die Woche .
Und nehme ein Jahr Elternzeit.
Lg
von
emily2208
am 17.01.2020, 17:10
Antwort auf:
Darf der Betrieb den urlaub kürzen ?
Hallo,
das ist rechtens und bedeutet. dass Sie für jeden Monat, den Sie komplett in EZ sind, keine Urlaubsansprüche generieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2020
Antwort auf:
Darf der Betrieb den urlaub kürzen ?
Ja, ist rechtlich ok. Während der EZ darf der AG mit Ankündigung (hat er getan) den Urlaub um je 1/12 pro Monat EZ kürzen.
von
cube
am 17.01.2020, 17:33
Antwort auf:
Darf der Betrieb den urlaub kürzen ?
Du bekommst für jeden vollen! Monat in Elternzeit den Urlaub gekürzt.
Ist das Recht vom AG und hat hiermit dir mitgeteilt
Mitglied inaktiv - 17.01.2020, 18:07
Antwort auf:
Darf der Betrieb den urlaub kürzen ?
aber ja. überleg mal, der AG dürfte das nicht, du wärst 3 jahre in EZ und würdest 90 Tage urlaub erwerben in der EZ. daher darf der AG das, hat es angekündigt und zieht dir von den 30 Tagen für jeden monat, den du komplett! in EZ bist, 1/12 ab.
von
mellomania
am 17.01.2020, 21:33