Guten Tag:)
Mein Mann und ich wollen während der Elternzeit Anspruch vom Partnerschaftsbonus nehmen. Mein Mann und ich werden in dieser Zeit, Teilzeit arbeiten. Ist es möglich in dieser Zeit Urlaub zu nehmen, anstatt arbeiten zu gehen oder würde sich dies auf das Elterngeld auswirken? Mit freundlichen Grüßen
von
QueenB1904
am 19.03.2019, 16:16
Antwort auf:
Urlaub in der Elternzeit
Hallo,
Urlaub geht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2019
Antwort auf:
Urlaub in der Elternzeit
So ganz verstehe ich deine Frage nicht.....?!
Wenn ihr TZ arbeitet, entsteht natürlich auch ein entsprechender (anteiliger) Urlaubsanspruch, den ihr ganz normal geltend machen könnt. Was allerdings nicht geht, ist Urlaubsansprüche aus dem ruhenden VZ-AV während der TZ-Beschäftigung zu nehmen, da es rein rechtlich zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse sind.
von
KielSprotte
am 19.03.2019, 18:51
Antwort auf:
Urlaub in der Elternzeit
Hallo,
Ja das geht. Für das Elterngeld ist nur relevant, dass ihr im angegebenen Rahmen von 25-30 h/ Woche als aktive Mitarbeiter angestellt seid und Entgelt erhaltet. Ob ihr arbeitet oder Urlaub nehmt, ist m.W. unerheblich.
Und zu der anderen Antwort: ja, man kann prinzipiell auch unterschiedliche Urlaubsansprüche verwenden
Aber das hängt evtl einfach von dem konkreten Arbeitgeber und den Vertragseigenschaften ab.
von
drosera
am 19.03.2019, 19:16