Anitjes
Liebe Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft Ende Juli 2015 aus und meine Mutterschutzzeit geht vorauss. bis 19.03.2015 (ET: 22.01.15). Ist es sinnvoller wenn ich mir den Urlaub, der mir in 2015 noch zusteht, ausbezahlen lasse oder diesen nach dem Mutterschutz nehme und anschließend in Elternzeit gehe? Habe ich in der Elternzeit auch Anspruch auf Urlaubstage bis zum Auslaufen des Vertrages? Für Ihre Rückmeldung im Voraus herzlichen Dank. Viele Grüße, Anitjes
Hallo, Nein, das ist von Nachteil, das Elterngeld bekommen Sie nämlich nur an bestimmten Zeitraum, der sich verringert, wenn sie dieser Zeit Urlaub nehmen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nö, ist es nicht. Weil du dann weniger Elterngeld bekommst. Zumal du immer nur Elterngeld für GANZE Lebensmonate bekommst, und das der Urlaub genau das abdeckt, ist doch eher unwahrscheinlich. ich würde den urlaub VOR den Mutterschutz nehmen. Innerhalb der Elternzeit erwirkst du keinen Urlaubsanspruch, nur innerhalb des Mutterschutzes. Die 6 Wochen vor geburt, und nach geburt also mit berücksichtigen.
Anitjes
Hallo Danyshope, danke für deine Rückmeldung. Ich kann den Urlaub nicht vorher nehmen, da er mir in 2014 noch nicht zusteht. Wieso sollte ich dann weniger Elterngeld bekommen, ich habe malgelesen, dass Sonderzahlungen und Einmalzahlungen nicht an das Elterngeld angerechnet werden. Gruß
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