Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub gestrichen im Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub gestrichen im Beschäftigungsverbot

diwo75

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Hallo Frau Bader, hatte vor einiger Zeit folgendes gefragt: War in der SS erst krank geschrieben und habe dann auf Grund meines Gesundheitszustandes ein Beschäftigungsverbot erhalten. Hätte in der Zeit aber noch Urlaub gehabt, den wir immer schon Anfang des Jahres eintragen müssen. Dieser ist mir nun gestrichen worden. Ist das rechtens? Und wie sieht es mit dem nicht eingetragenen Resturlaub aus? Ist der auch futsch? Sie hatten geantwortet, dass mir der Urlaub nicht gestrichen werden darf. Können Sie mir da freundlicherweise Paragraphen nennen, in denen das formuliert ist? Besonders das mit dem eingetragenen Urlaub im Beschäftigungsverbot? Vielen Dank im Voraus! Gruß, Diana


Mitglied inaktiv

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Hey Da Du ja eh bei vollem Lohn Zuhause bist, brauchst Du den Urlaub ja nicht. Ich kenne es von meinem Mann, er ist einmal in seinem Urlaub erkrankt und durch das Attest gingen ihm diese Tage nicht verloren. Oder wie meinst Du das mit getrichen ? Weg sind die Tage auf keinen Fall, Du erwirbst im BV sogar noch neuen Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes.


diwo75

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Hallo! ich hatte Anfang des Jahres Urlaub eigereicht (müssen wi bei uns in der Firma). War dann aber zu der Zeit schon im BV. Jetzt sagt die Firma, da ich den Urlaub eingetragen hätte, ist er weg...


Mitglied inaktiv

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Stimmt nicht, ist unzulässig. Würde, wenn vorhanden , zum Betriebsrat, ansonsten Anwalt. Hatt auch BV, Urlaub war schon genehmigt und den habe ich auch noch.


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