diwo75
Hallo Frau Bader, war in der SS erst krank geschrieben und habe dann auf Grund meines Gesundheitszustandes ein Beschäftigungsverbot erhalten. Hätte in der Zeit aber noch Urlaub gehabt, den wir immer schon Anfang des Jahres eintragen müssen. Dieser ist mir nun gestrichen worden. Ist das rechtens? Und wie sieht es mit dem nicht eingetragenen Resturlaub aus? Ist der auch futsch? Viele Grüße diwo75
Hallo, nein, das ist unzulässig. Der Urlaub bleibt Ihnen erhalten u kann nach der EZ genommen werden. Urlaubsansprüche haben Sie bis einschließlich für den Monat, in welchem der Mutterschutz endet. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ist doch super, wenn er gestrichen und wieder gut geschrieben wird. Denn durch das Beschäftigungsverbot biste ja eh nicht auf der Arbeit - dann brauchst du auch keine Urlaubstage (=Frei von Arbeit) nehmen... Der Urlaub, so wie der Resturlaub, den du aufgrund des Beschäftigungsverbotes, Schwangerschaft mit Mutterschutzfristen nicht nehmen kannst, wird aufgehoben. Du kannst ihn in dem Jahr, in dem deine Elternzeit endet oder in dem Jahr danach nehmen. Gruß Sabine
diwo75
Hallo Sabine, er ist aber nur gestrichen worden und wird nicht mehr gutgeschrieben... LG Diana
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